Rechtsnachfolgeproblematik

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
GVZ-Schickerin
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#21

18.05.2018, 07:58

Hat keiner eine Idee? Mein Kollege meinte noch, dass man vielleicht doch zur Post gehen kann und durch diese das beglaubigen kann. Aber das geht doch nicht. Er meinte bestimmt das Post-ID-Verfahren. Das ist ja nur für einfache Schriftstücke oder Ausweisung, dass man die Person ist, für die man sich ausgibt. Aber die können doch keine amtlichen Urkunden beglaubigen. Außerdem hätte ich dann doch eine beglaubigte Kopie von der beglaubigten Abschrift. Das wird doch kein Gericht anerkennen zur Umschreibung. Ich stehe echt gerade auf dem Schlauch. Hat jemand eine Idee? Ich muss Argumente bringen.

Sorry, hatte sowas noch gar nicht. Damals beim Anwalt waren unsere Gläubiger nicht verstorben, jedenfalls nicht in der Zeit in der ich beim Anwalt gearbeitet habe.

Danke nochmal an Euch.
Liebe Grüße

Sylvia

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mücki
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#22

18.05.2018, 08:44

Wenn ihr soviele Titel habt, würde ich tatsächlich mal beim Gericht vorstellig werden. Allerdings würde ich vorher anrufen, vielleicht bekommt ihr dann direkt einen Termin. Im Übrigen nimmst du dann nur die Titel mit und die Urkunde, aus der sich die Rechtsnachfolge ergibt. Dass bei einer Titelumschreibung irgendwer gehört werden müsste, ist mir neu. An den Titel kommt dann nur ein zusätzliches Zettelchen ran (entweder mit ... die Rechtsnachfolge ist offenkundig oder mit ... die Rechtsnachfolge wurde nachgewiesen durch ...).

Alternativ könntest du natürlich auch alle Titel mit einem kleinen Anschreiben versehen, zusammen mit der Urkunde an das Gericht schicken und diese dann umschreiben lassen. Eure Urkunde erhaltet ihr nach Umschreibung zurück. Wenn es mehrere Mandanten betrifft, würde ich die Titel allerdings danach aufteilen und auch in separate Umschläge stecken (also Mandant A fünf Titel nebst "Rechtsnachfolgeurkunde" + Anschreiben, Mandant B 3 Titel nebst "Rechtsnachfolgeurkunde" + Anschreiben usw. usf.
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#23

18.05.2018, 08:54

GVZ-Schickerin hat geschrieben:

Und ich habe weit über 30 Titel oder so. Soll ich da alle mit meinen Akten hintragen? :motz. Und alle wollen natürlich jetzt und sofort ihre Titel umgeschrieben haben, dabei hat sich das Ganze schon ewig hingezogen bis wir diesen Erbschein hatten. Und das die Ausfertigungen alle bei den Grundbuchämtern liegen, kann ja nun auch nicht mein Problem sein. Aber anscheinend doch.
Wir haben 2008 von einer Co. KG in eine AG umgewandelt. Damals musste ich auch sehr viele VB´s umschreiben lassen. Irgendwann war es mir zu teuer, für jede Umschreibung zwei beglaubigte Handelsregisterauszüge mit einzureichen. Ich habe dann zwei beglaubigte Handelsregisterauszüge zum AG Coburg geschickt und darum gebeten, eine Rechtsnachfolge-generalakte anzulegen. Bei jeder weiteren Umschreibung habe ich dann darauf hingewiesen, dass sich die HR-Auszüge in der Rechtsnachfolgegeneralakte befinden. Hat super geklappt.
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#24

18.05.2018, 11:01

mücki hat geschrieben:Wenn ihr soviele Titel habt, würde ich tatsächlich mal beim Gericht vorstellig werden. Allerdings würde ich vorher anrufen, vielleicht bekommt ihr dann direkt einen Termin. Im Übrigen nimmst du dann nur die Titel mit und die Urkunde, aus der sich die Rechtsnachfolge ergibt. Dass bei einer Titelumschreibung irgendwer gehört werden müsste, ist mir neu. An den Titel kommt dann nur ein zusätzliches Zettelchen ran (entweder mit ... die Rechtsnachfolge ist offenkundig oder mit ... die Rechtsnachfolge wurde nachgewiesen durch ...).

Alternativ könntest du natürlich auch alle Titel mit einem kleinen Anschreiben versehen, zusammen mit der Urkunde an das Gericht schicken und diese dann umschreiben lassen. Eure Urkunde erhaltet ihr nach Umschreibung zurück. Wenn es mehrere Mandanten betrifft, würde ich die Titel allerdings danach aufteilen und auch in separate Umschläge stecken (also Mandant A fünf Titel nebst "Rechtsnachfolgeurkunde" + Anschreiben, Mandant B 3 Titel nebst "Rechtsnachfolgeurkunde" + Anschreiben usw. usf.
Danke für Deine Antwort.

Ich habe mich eben bei unseren Gerichten erkundigt hier in Hamburg. Die wollen alles nur schriftlich haben und eine Erbscheinsausfertigung. Vor Ort dort hingehen mit den Titeln und der Urkunde geht nicht, weil die Akten aus dem Archiv geholt werden müssen und der Rechtspfleger noch prüfen muss, zumindest bei Urteilen (hier Anerkenntnis). Ich durfte mir nämlich heute morgen anhören, dass wir nur diese eine Unterlage haben und die nicht aus der Hand geben, also schriftlich nicht. Der erste Rechtspfleger beim AG Hamburg war ganz lustig, der meinte, dann müssten Sie vier Tage bei uns warten. Ich sagte dann, wenn der Kaffee schmeckt, warum nicht :lolaway :lolaway. Also die Hamburger Gerichte machen das nicht. Bei dem Anerkenntnisurteil wurde mir auch noch bestätigt, dass unter Umständen der Schuldner gehört werden kann, ob die Forderung noch besteht. Die haben hier manchmal Vorstellungen, da fällt man vom Glauben ab. Und ich sagte dem einen vom Gericht, dass man mir sagte, dass das gehen würde so einfach. Da fragte er mich, ob das ein Jurist sei. Ich bejahte das, weil es so ist, da meinte er, na dann muss die Person aber nochmal lesen :lolaway :lolaway. Ist eh eine spezielle Freundin von mir, die glaubt mir nichts. Sie will es heute bei einem Gericht in Schleswig-Holstein probieren. Na hoffentlich ruft sie vorher an. Aber ich hoffe, sie fällt auf die Nase.
Liebe Grüße

Sylvia

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#25

18.05.2018, 11:49

Aus meiner persönlichen Erfahrung:

Mein alter Arbeitgeber hat seinerzeit ein etwas größeres Insolvenzverfahren bekommen, bei dem wir (ich) den Forderungseinzug für sämtliche, vor Eröffnung entstandene, Forderungen machen sollte. In diesem Zuge wurde mir von der Insolvenzschuldner ein dicker Leitzordner mit den verschiedensten Titel übergeben. Die habe ich dann nach Gerichten vorsortiert und der Reihe nach mit oben besagtem kleinen Anschreiben nebst Bestallungsurkunde zur Umschreibung an die Gerichte geschickt. Das Ganze war zwar tatsächlich etwas langwieriger (waren eben verschiedene Gerichte) aber letztlich habe ich alle Titel umgeschrieben zurück erhalten. Da hat keiner in irgend einer Form rumgezuckt und Schuldner wurden auch nicht gehört. § 730 ZPO ist nämlich eine Kann-Regelung.

Und was machen sie denn bitte schön, wenn der Schuldner behauptet, dass die Forderung nicht mehr besteht ... sie verlangen Nachweise, die er dann - mangels Tilgung nicht erbringen kann - also reine Zeitverschwendung. Außerdem könnte entsprechender Schuldner sich auch immer noch "wehren" wenn die ZV eingeleitet wurde, wenn die Forderung unberechtigt ist, wozu gibt es denn die ganzen Rechtsbehelfe wie Erinnerung, Vollstreckungsgegenklage usw.
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#26

18.05.2018, 13:36

Ja Du hattest sicher auch kein Problem das Original der Bestallungsurkunde rausgeben zu dürfen. Das wollen die hier aber nicht, da wir nur noch eine Ausfertigung des Erbscheines haben. Ich meine die Probleme habe ich und nicht die Anwälte hier. Ich versuche es jetzt mit einer Kopie des Erbscheines mit dem Hinweis, dass er im Original vor Ort vorgelegt werden kann und hoffe, dass die dann meinen Besuch erbitten, mit welchem ich dann diesen im Original vorlege. Der wird dann ja dort beglaubigt und dann beim nächsten Titel beim selben Gericht kann man auf das Geschäftszeichens des Vorgangs Bezug nehmen. Angeblich hat die Anwältin es in einer ihrer Sachen so gemacht. Daher fährt sie jetzt auch zu diesem erwähnten Gericht. Nur es ist jetzt alles so eilig und am besten soll ich meine ganzen Akten (gefühlt weit über 30 und natürlich die von den Anwältinnen, keine Ahnung wie viel) am besten schon gestern umschreiben. Wir haben den erst im März erhalten den Erbschein :vogel.
Liebe Grüße

Sylvia

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