Fragen zur Eintragung einer Grundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

14.01.2016, 09:47

Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe in Grundbuchsachen.

In einem Grundbuch ist in der dritten Abteilung eine Grundschuld eingetragen.

Unter dem Punkt Veränderungen ist folgender Vermerk eingetragen: Die Gläubigerin hat auf die Grundschuld verzichtet.

Kann mir jemand mitteilen, was dieser Eintrag zu bedeuten hat? Ich würde gern eine Zwangshypothek eintragen lassen, weiß aber nicht, ob das sinnvoll ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
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Anahid
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#2

14.01.2016, 09:56

Meiner Meinung nach bedeutet das, dass die Grundschuld nicht besteht. Wenn das also die einzige Eintragung in Abteilung III ist, würde ich die Sicherungshypothek beantragen.
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Whoville
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#3

14.01.2016, 10:03

Das bedeutet eher, dass die Grundschuld nunmehr ein Eigentümerrecht ist. Verzicht ist günstiger als Löschung, wenn eine neue Grundschuld bestellt werden kann, kann diese dann den Platz derer einnehmen, die der Verzicht betrifft.
Aber eintragen solltest du die SiHy.
haribo
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#4

14.01.2016, 14:49

Vielen Dank für Eure Antworten. Wäre es vielleicht sinnvoller die Eigentümergrundschuld zu pfänden als die SiHyp eintragen zu lassen?
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Anahid
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#5

14.01.2016, 14:58

Wäre durchaus sinnvoll, die Eigentümergrundschuld zu pfänden. Bin mir nicht sicher, ob man nicht sogar beides machen kann (Pfändung und SiHyp).
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#6

14.01.2016, 22:28

Whoville hat geschrieben:Das bedeutet eher, dass die Grundschuld nunmehr ein Eigentümerrecht ist.

Vergleiche § 1168 BGB.
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