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Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 05.12.2015, 12:49
von Bölti
Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage. Bin seit 23 Jahren raus aus meinem Beruf und muss mir erst wieder alles erarbeiten. Habe natürlich schon versucht, auf mein Problem hier eine Antwort zu finden so wie auch im Netz allgemein.
1.
Schuldner ist laut EMA, örtlichem Ermittler und auch mir wohnhaft unter angegebener Adresse, Zustellung MB und VB ist erfolgt.
GVZ mit ZV + eV - Antrag losgeschickt, Schuldner nicht angetroffen, GVZ hat Termin für eV hinterlassen, Schuldner nicht gekommen.

HB beantragt und erlassen, GVZ hat Schuldner mehrmals zu verschiedenen Zeiten nicht erreicht, HB konnte nicht zugestellt werden.

Durchsuchungsbeschluss nach §§ 758, 758 a Abs. 1 ZPO beantragt und erlassen.

GVZ sagt, er trifft den Schuldner doch nicht an, wir sollen Erkenntnisse über das soziale Netzwerk usw. einholen.

Nun meine Fragen:
1. Mit dem Durchsuchungsbeschluss darf er doch zur Unzeit (nachts und Wochenende) vollstrecken oder nur durchsuchen?
2. Falls GVZ den Schuldner nach Öffnung der Wohnung doch antrifft, dieser nur nicht geöffnet hat, darf der GVZ den Schuldner wegen des HB zur Abgabe der Vermögensauskunft zwingen?
3. § 802 l ZPO greift nicht, da die Hauptforderung unter 500 € liegt. Wie kann man trotzdem weiter versuchen zu vollstrecken, wenn niemand den Schuldner antrifft? Habt ihr vlt. Vorschläge für mich?

:thx

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 07.12.2015, 09:41
von Bölti
Kann mir hier keiner helfen? :sad:

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 07.12.2015, 09:55
von Tigerle
Sehe ich das richtig, dass alles zugestellt werden konnte, aber jetzt der Haftbefehl plötzlich nicht mehr zugestellt werden konnte,also dass vermutet wird, dass der Schuldner verzogen ist?

War der GV denn zu unterschiedlichen Zeiten dort?

ich würde ggfs. wie vom GV vorgeschlagen versuchen im sozialen Netzwerk rauszufinden, ob ich neues über den Schuldner herausfinde. Vielleicht kannst ja auch den Vermieter rausfinden (Über Hausverwaltung oder so) um festzustellen, ob der Schuldner tatsächlich dort noch wohnt.

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 07.12.2015, 10:59
von Bölti
Hallo Tanja, MB und VB sind dort zugesellt worden. GVZ war zu verschiedenen Zeiten am Tage dort. Von der Post kam mal ein Brief zurück "Empfänger nicht zu ermitteln". EMA und örtlicher Ermittler sagen, sie wohnt da. Ich habe selber geschaut, Klingelschild und Briefkasten sind da. Über Facebook habe ich nichts weiter herausgefunden.
Kann der GVZ denn mit dem Durchsuchungsbeschluss auch zur Unzeit vollstrecken? Oder gibt es da noch einen anderen Antrag/Beschluss?
Danke, Manu

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 14.12.2015, 15:32
von Nordlicht-Ela
Hallo, das sind zwei verschiedene Anträge: Zur Unzeit 21.00 bis 6.00 Uhr und Durchsuchungsbeschluss. beide müssen beantragt und begründet werden. Steht in $ 758 a ZPO.
Viel Erfolg!

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 15.12.2015, 18:22
von Bölti
:thx

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 14.11.2017, 15:53
von icerose
Hier passt meine Frage ganz gut dazu.

Ich habe auch einen Schuldner, der zu den verschiedensten Tages- und Nachtzeiten nicht angetroffen werden kann. Jetzt will ich die Durchsuchung.
Das Gericht moniert, ich hätte den Antrag nicht glaubhaft begründet. Aber ich habe doch angebeben und mit Protokollen des GVZ belegt, dass der Schuldner zu den verschiedensten Tages- und Nachtzeiten nicht angetroffen werden konnte. Habe ich ein Argument vergessen?

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 14.11.2017, 17:50
von mücki
Hallöchen,
seid ihr auf die allseits beliebte unbillige Härte eingegangen? Haben schon zuvor - erfolglose - Vollstreckungsversuche stattgefunden? Habt ihr ausgeführt, dass die Erlangung eines Vermögensverzeichnisses die einzige Möglichkeit darstellt über die Vermögensverhältnisse des Schuldners Kenntnis zu erlangen?
Das wären noch die Punkte, die ich immer noch in den Antrag mit aufnehme.

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 15.11.2017, 08:45
von icerose
Hallo, Mücki,
:thx So ausführlich hab ich nicht begründet. Werde ich sofort nachholen.
Und ja, das ist der Schuldner, wo ich seit Mitte 2015 immer im Wechsel einen Pfüb (Arbeit) und die (seit dem 2. Mal) erneute VAK einhole. Jetzt war ich wieder mit der erneuten VAK zugangen, es gab seit Auftragserteilung insgesamt 6 Vollstreckungsversuche (3 davon zur Unzeit). HB ist auch schon erlassen.
Deshalb ist das jetzt echt meine letzte Hoffnung. :-?

Re: Schuldner nie anzutreffen

Verfasst: 15.11.2017, 10:51
von mücki
Guten Morgen icerose,
dann auf jeden Fall die Vollstreckungsversuche und die jeweiligen Ergebnisse mit aufnehmen und bloß nicht vergessen, dass es schon vor diesem Hintergrund keine unbillige Härte ist, den Schuldner ggf. um ein Uhr Nachts aus dem Bett raus zu holen und die Wohnung zu durchstöbern. Ausführlichkeit kann bei sowas nie schaden - auch wenn es zugegebenermaßen lästig ist - schließlich beantragen wir ja nicht aus Spaß an der Freude Haftbefehle oder weil wir das rote Papier so toll finden. :mrgreen: