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pfändbare Beträge im Restschuldbefreiungsverfahren

Verfasst: 26.07.2007, 11:05
von Gast
Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir sind zum Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren bestellt worden. Der Schuldner hat uns verschwiegen, dass er seit einigen Monaten eine Arbeit hat. Von seinem Gehalt ergeben sich pfändbare Beträge. Der Arbeitgeber wurde bereits angeschrieben, daß diese ab sofort an uns zu zahlen sind. Meine Frage nun: wie kann ich die pfändbaren Beträge in den Vormonaten geltend machen? Geht das per MB?

Verfasst: 26.07.2007, 11:08
von luccimaus
Bild

Schau mal ob dir diese Seite weiterhilft.
http://www.insolvenzrecht-ratgeber.de/i ... index.html

Verfasst: 26.07.2007, 11:11
von StineP
Ich befrüchte, dass dies nicht möglich ist. Schließlich wurden sie dem Schuldner bereits ausgezahlt. Demnach liegt hier nicht der Drittschuldner in der Zahlungspflicht, sondern der Schuldner, der diese überbezahlten Beträge an euch zu zahlen hat.

Verfasst: 26.07.2007, 11:14
von Gast
Danke Leute, der Hinweis ist interessant, den muß ich mir mal in Ruhe durchlesen. Wenn ich das dem Gericht und den Gläubigern mitteile, könnte ihm doch die Restschuld somit versagt werden, oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 26.07.2007, 11:14
von spitzi192
Die Beträge der Vormonate stehen euch und der Masse zu. Von daher muss der Schuldner, da diese ja bereits an ihn ausgezahlt wurden, die an euch zahlen, egal wie.

Anschreiben und schön Druck machen, dass ihm die Restschuldbefreiung verwehrt wird, wenn er weiter so unkooperativ ist, was er ja wohl ist,wenn er verschweigt, dass er Arbeit hat!

Verfasst: 26.07.2007, 11:16
von StineP
Jepp - sehe ich genauso - bei Drittschuldner hast du für die bereits gezahlten Löhne keine Chance mehr.

Du kannst ihm nicht nur Druck machen, dass das Restschuldbefreiungsverfahren versagt werden kann, sondern ihm auch noch ne Strafanzeige drohen kann. Wie heist das noch, Insolvenzverschleppung? *am kopf kratz*

Verfasst: 26.07.2007, 11:20
von spitzi192
Nein Stine, so wird das nichts. Insolvenzverschleppung ist, wenn z.B. der geschäftsführer einer GmbH zu spät Insolvenzantrag stellt. Die haben nur ne drei-Wochen-Frist nach Kenntnis von der Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit.

Das beste Druckmittel in der Wohlverhaltensperiode ist wirklich, die Versagung der Befreiung anzudrohen, weil die Befreiung ja der Sinn des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist.

Verfasst: 26.07.2007, 11:26
von Gast
Die Restschuld kann ihm aber nach wie vor noch versagt werden, trotz das er sich da seit Februar 2007 befindet, oder? Hilfe... bin froh wenn die Akte vom Tisch ist...

Verfasst: 26.07.2007, 11:28
von luccimaus
Genau, Insolvenzverschleppung ist dass was der Gründer von J...XX gemacht hat :D

Verfasst: 26.07.2007, 11:30
von spitzi192
Versteh ich das richtig? Er ist seit Februar 07 in der Wohlverhaltensperiode? Die geht doch 5 Jahre und erst am Ende entscheidet sich, ob ihm die Restschuldbefreiung erteilt wird. Und bis dahin muss er euch alles mitteilen! Vor allem, ob er ne neue Arbeit hat, das ist echt nen Grund, den mal ordentlich zu falten. Aber erstmal holst du dir die pfändbaren Beträge der letzten Monate zurück :wink: