Hallo liebe Foris!
Ich habe mal wieder ein Problem:
Wir haben einen PfÜb beantragt und dieser wurde auch an den Arbeitgeber (Drittschuldner) zugestellt, der hat auch brav Auskunft erteilt. Nun kommt aber das Problem: Im PfÜb wurde angeordnet, dass die Schuldnerin die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate übersenden soll. Hat sie natürlich nicht getan und wir haben sie dann nochmals dazu aufgefordert - passiert ist nichts!
Wie komme ich denn jetzt an die Lohnabrechnungen? Selbst Tante Google etc. konnte mir da nicht helfen....
Pfändung Lohnabrechnungen
- fruchtzwergi
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Gerichtsvollzieher mit der Einholung der Abrechnungen beauftragen. Wert: ich nehme da immer 500 €, richtet sich nach dem Wert, der einzuholenden Unterlagen.
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- fruchtzwergi
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Da reicht dann im Grunde ein Satz wie "wird beantragt, die Lohnabrechnungen bei der Schuldnerin einzuholen."?
Als Titel würde ich dann bereits erlassenen PfÜb beifügen?
Als Titel würde ich dann bereits erlassenen PfÜb beifügen?
- Morgenmuffel
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Ich häng mich hier am dran
Wir haben nun auch einen Pfüb gemacht, wo u.a. angekreuzt war "Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder die Verdienstbescheinigungen einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat." So, hat er nicht gemacht. Ich hab ihn unter Fristsetzung aufgefordert, die Abrechnungen vorzulegen. Hat er nicht gemacht. Ich würde jetzt mit der Ausfertigung des Pfüb den GV anschreiben. Reicht da einfach ein kurzes Anschreiben, wo der Sachverhalt kurz erläutert wird und ich den GV bitte, die Lohnbescheinigungen "wegzunehmen"? So verstehe ich jedenfalls das oben Geschriebene
Wir haben nun auch einen Pfüb gemacht, wo u.a. angekreuzt war "Es wird angeordnet, dass der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen oder die Verdienstbescheinigungen einschließlich der entsprechenden Bescheinigungen der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat." So, hat er nicht gemacht. Ich hab ihn unter Fristsetzung aufgefordert, die Abrechnungen vorzulegen. Hat er nicht gemacht. Ich würde jetzt mit der Ausfertigung des Pfüb den GV anschreiben. Reicht da einfach ein kurzes Anschreiben, wo der Sachverhalt kurz erläutert wird und ich den GV bitte, die Lohnbescheinigungen "wegzunehmen"? So verstehe ich jedenfalls das oben Geschriebene
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Jepp! Du erteilt unter Beifügung des mit Zustellungsbescheinigung versehenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses den Gerichtsvollzieher mit der Herausforderung der Gehaltsabrechnungen.Morgenmuffel hat geschrieben:GV bitte, die Lohnbescheinigungen "wegzunehmen"
- Morgenmuffel
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Danke Ernie
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)