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ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 09.10.2015, 11:35
von Mel0304
Hallöcccccchen,
unsere Schuldnerin hat die Vermögensauskunft abgegeben. Zu entnehmen ist folgendes:
ALG II + Kosten für die Unterkunft 399 + 600 €
und Pflegegeld 458 €
Wird das ALG II und die Kosten für die Unterkunft als ein Einkommen angesehen?
Ich habe mir nämlich überlegt, dass 399+600= 999 € ergeben und somit die Pfändungsgrenze von 930 € übersteigen. Somit könnte ich dann ja das Pflegegeld von 458 € pfänden.
Hat jemand Ahnung davon und kann mir helfen?
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 09.10.2015, 11:48
von Maddien
Pflegegeld ist nicht pfändbar
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 09.10.2015, 11:56
von Mel0304
auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 12.10.2015, 08:41
von Riverside
Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 12.10.2015, 09:34
von OKK13401
Mel0304 hat geschrieben:Pfändungsgrenze von 930 €
930 € + 150 € =
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Mel0304 hat geschrieben:auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
Dann erst recht nicht:
http://www.pflegeversicherung24.com/rat ... pfaendbar/
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 12.10.2015, 10:44
von Mel0304
Maja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
§ 580 c
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 12.10.2015, 10:45
von Mel0304
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 12.10.2015, 11:07
von Riverside
Mel0304 hat geschrieben:Maja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
§ 580 c
ist mir bekannt .. auch die Erhöhung auf aktuell € 1.079,99
Re: ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
Verfasst: 12.10.2015, 11:23
von Mel0304
Maja1974 hat geschrieben:Mel0304 hat geschrieben:Maja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
§ 580 c
ist mir bekannt .. auch die Erhöhung auf aktuell € 1.079,99
So war das ja gar nicht gemeint... Ich hätte mich ja auch irren können