Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeeKey
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#1
14.09.2015, 14:25
Hallöchen, ich bin´s wieder.
Benötige mal wieder Hilfe und zwar bei Folgendem:
Wir hatten ZV-Auftrag erteilt. Zwei Wochen, nach verschicken dieses ZV-Auftrages bekamen wir Post vom GVZ, dass über das Vermögen des Schuldners das INSO-Verfahren eröffnet wurde und dieser eine vorläufige Insoverwalterin bekommen hat.
Nun ist diese vorläufige Verwaltung wieder aufgehoben worden, weil der Schuldner seine dortigen Schulden beglichen hatte.
Jetzt ist meine Frage: Reicht es, wenn ich an den GVZ schreibe und sage, er solle die ZV weiterführen oder muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?
Benötige bitte Hilfe, weil ich so etwas noch nicht hatte.
Sonnige Grüße von BeeKey
Immer Positiv denken, auch wenn es schwer fällt.....
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Maddien
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#2
14.09.2015, 15:00
Frag doch den GVZ
Vom Gefühl her: neuer Auftrag erforderlich.
läuft...
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BeeKey
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#3
21.09.2015, 14:23
Danke für Deine Hilfe Maddien.
Hattest Recht. Laut GVZ neuer Antrag erforderlich.
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