Vollstreckungsportal Kosteneinforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Morgenmuffel
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#11

11.08.2015, 09:59

Soenny hat geschrieben:Wir haben die heute auch bekommen (18 €). Ich habe denen geschrieben, daß nach der langen Zeit (April und November 2013) keine Zuordnung und Prüfung möglich ist und nähere Angaben gemacht werden sollen ggf. sind die Kosten niederzuschlagen. Mal abwarten was kommt ;)
Mhmm, das hatte ich jetzt auf mal vor, aber auf der Rückseite steht "Weitere Informationen zu den abgerufenen Eintragungen können aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden". Ist doch m.E. nicht richtig. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt wissen muss, zu welchem Schuldner ich im Dezember 2013 (!!!) - also über 1 1/2 Jahre - eine Anfrage gestartet habe. Ggf. ist die Akte sogar abgelegt. Ätzend!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
aylinchen
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#12

11.08.2015, 17:09

ErbsenundKarotten hat geschrieben:Ich würde mich freuen, wenn ihr Bescheid gebt, wie ihr das handhabt.
Fordert ihr die jeweiligen Mandanten nachträglich zur Erstattung der 4,50€ auf?
Trägt die Kanzlei diese Kosten, ohne Ersatz zu verlangen?

Ich bin ratlos. :thx
Witzig, dachte wir wären die Einzigen, die die Kosteneinforderung erhalten haben :mrgreen:
Ich hab dort angerufen und es hieß, dass im Zeitraum von November bis Februar keine Abbuchungen möglich waren. Deshalb wohl die Nachforderungen.

Nachdem sich mein Chef natürlich extrem aufgeregt hat, haben wir einfach mal dagegen Erinnerung eingelegt. Mal sehen, was passiert :P
Sonnenblume1
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#13

12.08.2015, 09:34

Hallo, wir haben heute so eine Rechnung bekommen. Dachte erst, das sei ein Fake. Seltsamerweise sollen alle unsere Anfragen am gleichen Tag zur selben Zeit -auf die Minute genau- gemacht worden sein :kopfkratz
Ist doch seltsam, oder?
TipsyJersey
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#14

12.08.2015, 09:47

Hallo!
Wir haben bereits im Februar eine Rechnung bekommen von dem hier zuständigen Zentralen Vollstreckungsgericht. Deren Anlage waren auch die Schuldnernamen zu entnehmen. Dort läuft bereits ein Erinnerungsverfahren.
Jetzt haben wir - wie ihr auch - vom Amtsgericht Hagen eine Kosteneinforderung bekommen, welche zum Teil auch Kosten betrifft, die das andere Gericht bereits im Februar abgerechnet hat. Auch hiergegen haben wir Erinnerung eingelegt.
Und zur Erklärung warum mehrere Anfragen zur gleichen Uhrzeit stattgefunden haben sollen:
Wenn ihr einen Schuldner abgefragt habt und es dann zu diesem mehrere Eintragungen gab, wird für jede einzelne Eintragung die Gebühr von 4,50 € abgerechnet. Wir hatten z.B. einen Schuldner mit elf Eintragungen dabei, also hat das Gericht 11 x 4,50 € abgerechnet.
LG
lizzi loewe

#15

12.08.2015, 10:01

Moin
Auch wir (kleine Kanzlei) haben eine Rechnung über 58,50 EUR für 13 Abrufe erhalten. Alle waren am gleichen Tag (November 2013) zur gleichen Uhrzeit. Ich vermute daher, dass es sich um einen Schuldner mit mehreren Eintragungen handelt.
Mir war auch bekannt, dass es Geld kosten sollte, allerdings erinnere ich mich nicht mehr, ob es seinerzeit pro Schuldner oder pro Auskunft angegeben war.
Mein Problem ist hier ebenfalls die Zuordnung. Mit den angegebenen Verfahrensnummern kann ich nichts anfangen.
Ein Aktenzeichen konnte ich seinerzeit nicht eingeben.
Wenn es keine weiteren Informationen gibt, wie sollen wir das denn handhaben?
Ist hier schon jemand weitergekommen?
Sonnenblume1
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#16

12.08.2015, 10:04

Ok, das heißt dann wohl, dass noch eine RE kommen müsste. Ich weiß jedenfalls, dass ein paar Anfragen gemacht wurden, aber zu welchen Akten wissen wir heute nicht mehr.
Ich werde auch dagegen Erinnerung einlegen.
Es wurden nur Verfahrensnummern angegeben und der Hinweis, dass nähere Infos aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Wie sollen die denn nach 2 Jahren noch zugeordnet werden?
TipsyJersey
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#17

12.08.2015, 10:10

Die 4,50 € sind pro Eintragung.
Also wenn ich meinen Schuldner mit den elf Eintragungen noch einmal abfragen würde (was wir natürlich getan haben :sad: ), berechnet das Gericht dafür wieder 11 x 4,50 € oder mehr, wenn noch eine Eintragung dazu gekommen ist.
Aber bei der Zuordnung kann ich euch auch nicht helfen, da hatten wir Glück, dass in der Rechnung vom Februar die Schuldner mit angegeben waren... Was uns aber auch nicht hilft, da die Akten natürlich mittlerweile erledigt und abgelegt sind.
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Morgenmuffel
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#18

12.08.2015, 11:00

Ich hab mal noch ne kurze Frage an die, die Erinnerung gegen die Rechnung eingelegt haben. Wie habt ihr die begründet? Damit, dass nach so langer Zeit nicht zugeordnet werden kann, für welchen Schuldner die Abfrage gemacht wurde? Bzw. dass die Angabe des Schuldners auf der Rechnung fehlt?
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#19

12.08.2015, 11:58

Morgenmuffel hat geschrieben:Ich hab mal noch ne kurze Frage an die, die Erinnerung gegen die Rechnung eingelegt haben. Wie habt ihr die begründet? Damit, dass nach so langer Zeit nicht zugeordnet werden kann, für welchen Schuldner die Abfrage gemacht wurde? Bzw. dass die Angabe des Schuldners auf der Rechnung fehlt?
Zitat Chef: "Mangels konkreter Angaben zu den angeblich erfolgten Abfragen, die eine Zuordnung zu hier bearbeiteten Angelegenheit möglich machen würden, vermag ich keine Überprüfung vorzunehmen. Ich gehe insoweit davon aus, dass keine offenen Rückstände bestehen, da bei allen bisher erfolgten Abfragen die sofortige Anweisung notwendig war. Ich gehe deshalb davon aus, dass unbeschadet der nicht möglichen individuellen Zuordnung angemahnte Beträge bereits ausgeglichen wurden.

Erlauben Sie mir den Hinweis, dass die aufgrund telefonischer Rückfrage erteilte Auskunft, aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe keine Auskunft erteilen zu können, schlicht und ergreifend sinnfrei ist. Wenn weder ein Aktenzeichen des Unterfertigten noch eine Parteibezeichnung mitgeteilt wird, kann aufgrund der ggf. durch das Amtsgericht Hagen vergebenen Verfahrensnummer keine Zuordnung erfolgen. Dies sollte nach diesseitigem Dafürhalten zwanglos nachvollziehbar sein."

Da hört man den Ärger meines Chefs definitiv raus ;)
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Anahid
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#20

12.08.2015, 12:01

Ich begründe meine Erinnerung damit, dass damals auf die Kostenpflicht und Kosten von 4,50 € hingewiesen wurde, dem Einsichtnehmenden aber die genaue Höhe nicht mitgeteilt wurde, sodass man von Kosten von 4,50 € ausgehen musste und durfte. Soweit jetzt höhere Kosten für eine Einsicht (indem halt mehrmals derselbe Betrag untereinander steht) geltend gemacht werden, können diese nicht zu unseren Lasten gehen, da wir für die Fehlerhaftigkeit des Programms zum damaligen Zeitpunkt nicht verantwortlich sind.

Mit allem anderen wirst Du nicht durchkommen. Dass Ihr das nicht zuordnen könnt, ist Euer eigener Fehler. Bei den Anfragen müsst Ihr zum einen den Einsichtsgrund "für Zwecke der Zwangsvollstreckung" angeben (fest vorgeschriebener Text) und darunter könnt Ihr unter weiterer Grund individuell einen Text angeben. Da könntet Ihr z.B. Eure Aktennummer, den Namen des Schuldners oder sonstwas angeben. Wenn Ihr das nicht gemacht habt, so könnt Ihr diesen Fehler wohl kaum der Gerichtskasse anlasten. Hört sich jetzt hart an, ist aber nicht böse gemeint. Nur der Fehler liegt hier wirklich nicht bei der Kasse. Dass es natürlich blöd ist, dass die die entsprechenden Rechnungen erst 1 1/2 Jahre später schicken, steht außer Frage, da einige der Mandate mittlerweile abgeschlossen sind. Grundsätzlich ist aber Verjährung nicht eingetreten, sodass Ihr diese Kosten - auch wenn es blöd aussieht - durchaus weiterberechnen könnt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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