Zwangsvollstreckungsauftrag bei Leistung Zug um Zug

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#11

07.09.2015, 13:34

Du kannst, da tituliert und ja eh keine Zinsen drauf zu zahlen sind, auch beides als Hauptforderung buchen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Ernie

#12

08.09.2015, 08:56

Hast Du zwischenzeitlich den Gegner in Annahmeverzug gesetzt?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

08.09.2015, 09:29

Ernie hat geschrieben:Hast Du zwischenzeitlich den Gegner in Annahmeverzug gesetzt?
Wenn der nicht im Titel festgestellt ist (und das wird wohl nicht so sein, sonst müsste keine Zug-um-Zug-Vollstreckung erfolgen), dann kannst Du den selbst nicht mehr in Annahmeverzug setzen, sondern nur über den GV.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Nat16
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 07.07.2015, 16:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: WinMacs

#14

08.09.2015, 13:17

Ich habe nun den ZV-Auftrag fertig gemacht und angekreuzt, dass der GV das wörtlich anbietet.

Ich hoffe nur, dass ich die Akte für eine längere Zeit nicht mehr wiedersehen muss :lol:
:dankeschoen und liebe Grüße

Nat16
Antworten