Zwangsvollstreckungsauftrag bei Leistung Zug um Zug
- Anahid
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Du kannst, da tituliert und ja eh keine Zinsen drauf zu zahlen sind, auch beides als Hauptforderung buchen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wenn der nicht im Titel festgestellt ist (und das wird wohl nicht so sein, sonst müsste keine Zug-um-Zug-Vollstreckung erfolgen), dann kannst Du den selbst nicht mehr in Annahmeverzug setzen, sondern nur über den GV.Ernie hat geschrieben:Hast Du zwischenzeitlich den Gegner in Annahmeverzug gesetzt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ich habe nun den ZV-Auftrag fertig gemacht und angekreuzt, dass der GV das wörtlich anbietet.
Ich hoffe nur, dass ich die Akte für eine längere Zeit nicht mehr wiedersehen muss
Ich hoffe nur, dass ich die Akte für eine längere Zeit nicht mehr wiedersehen muss
und liebe Grüße
Nat16
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