Formzwang beim Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

02.07.2015, 14:05

Hallo,

ich habe eine Pfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH auf dem Tisch. Muss ich denn unbedingt das Formular verwenden oder kann ich auch den Pfüb auf Briefpapier von unserer Kanzlei ausformulieren? Die Ansprüche sind einfach zu lang, so dass sie gar nicht in den im Formular vorgegebenen Platz passen.

Und was ist, wenn ich mehrere Drittschuldner habe (z.B. vier) und der Platz dafür im Formular nicht ausreicht. Füge ich dann dem Formular einen Anhang mit der Auflistung der anderen Drittschuldner plus Anspruch bei?

Danke für eure Hilfe.
tiko73

#2

02.07.2015, 14:07

Du musst den Vordruck verwenden und ggf. Anlagen beifügen, wenn der Platz nicht ausreicht.

Abgesehen davon: Ich bekomme da ohne Probleme auch 4 DS unter. Und ich schreibe vor den DS dann ein (A) wenn ich z.B. Anspruch A pfände, damit eine entsprechende Zuordnung möglich ist.
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

02.07.2015, 14:25

Vielen Dank. Dann werde ich mal ein paar Formlare bestellen (haben einfach zu selten Pfübs 1 in 5 Jahren). Das mit der Anzahl der DS war nur ein Beispiel, wegen der Anlagen, falls mal nicht der Platz ausreicht ;)


Viele Grüße
:thx
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3541
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

02.07.2015, 14:27

Den kann man im Internet runterladen: http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund ... rungen.pdf
tiko73

#5

02.07.2015, 14:27

Du musst die nicht bestellen, die kannst du dir herunterladen, beim Justizministerium oder auch irgendwo unter www.nrw.justiz.de (oder so ähnlich, hab grad keine Zeit zum nachschauen).
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#6

02.07.2015, 14:27

Das Formular kannst du doch auch aus dem Internet runterladen. Guckst du hier: http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 63789.html
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
tiko73

#7

02.07.2015, 14:28

Wow, 3x zeitgleich die gleiche Antwort :mrgreen:
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#8

02.07.2015, 14:29

:lol: das muss man auch erstmal schaffen
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3541
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#9

02.07.2015, 14:29

:lol:
laurasameh
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 01.12.2008, 15:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#10

03.07.2015, 09:16

Super, danke. Dachte immer, dass man diese Formulare immer im Original verwenden muss. Dachte, vom Hörensagen, dass sie etwas Grünes an sich haben. Vielleicht sollten mal öfter bei uns Mandanten nicht zahlen, damit ich wieder in die ZV reinkomme :mrgreen: Da wär aber meine Chefin dann doch nicht so begeistert von. Dann doch lieber so :) :thx
Antworten