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Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 25.03.2017, 09:23
von Laska
Die Drittschuldner sind auf Seite 3 ganz unten bzw. auf einem Zusatzblatt zu bezeichnen.

Unter G ist der Anspruch zu bezeichnen:

"Miete gemäß Mietvertrag für die Mietwohnung (Adresse)..... "