Re: Pfänden von Miete
Verfasst: 25.03.2017, 09:23
Die Drittschuldner sind auf Seite 3 ganz unten bzw. auf einem Zusatzblatt zu bezeichnen.
Unter G ist der Anspruch zu bezeichnen:
"Miete gemäß Mietvertrag für die Mietwohnung (Adresse)..... "
Unter G ist der Anspruch zu bezeichnen:
"Miete gemäß Mietvertrag für die Mietwohnung (Adresse)..... "