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Pfänden von Miete

Verfasst: 01.06.2015, 16:13
von Phoebe1081
Hallo Ihr Lieben!

Ich weiß nicht, ob es das Thema schon gibt, hab nichts gefunden.

Wir haben einen Schuldner, dieser besitzt ein Haus und hat folglich Mieteinnahmen. Jetzt soll ich die Mieteinnahmen pfänden, folglich sind ja die Mieter Drittschuldner. Muss ich bei Pfüb-Beantragung irgendetwas beachten? Gibt es da spezielle Regeln?

LG Elke!

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 01.06.2015, 17:40
von Ernie
Pfändbar sind Kaltmiete und Nachforderungen aus Betriebs-, Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen.

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 09.05.2016, 12:21
von Zobe
ich muss das hier nochmal "pushen"
und zwar gibts ja schon seit längerem dieses Formular für den Pfüb... Leider gibts da nix für Mieteinnahmen, oder hab ich das irgendwie nicht gefunden?
Ich würde es jetzt in das Feld G setzen, richtig?
Oder mache ich da einen gesonderten Antrag wie "früher"??

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 09.05.2016, 12:31
von Sonnenkind
Ich würde auch das Feld G hernehmen.

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 09.05.2016, 12:31
von icerose
Nein, nicht wie früher. Kreuz G an und setze in das entsprechende Freifeld deinen Text (was du pfändest - hat Ernie schon geschrieben - rein). ;)

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 10.05.2016, 11:56
von Zobe
super :-) Danke!!

Habs jetzt fertig und schicks raus :-)

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 10.05.2016, 18:42
von Erdbeerliiiebe
Was wäre alternativ mit der Eintragung einer Zwangsverwaltung ins Grundbuch?

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 23.03.2017, 18:03
von Crydea
Hallo zusammen,

ich muss das Thema hier mal wieder aus der Versenkung holen =)

Ich habe einen Schuldner, welcher in der Vermögensauskunft angibt Mieteinnahmen von zwei Personen zu erhalten (wären dann meine Drittschuldner) zu je 150 €. Nun steht da nichts über Kalt- oder Warmmiete oder Nebenkosten. Aufgrund der Höhe der Miete und der Anschrift (wohnen alle beim Schuldner) gehe ich davon aus, dass diese dort nur ein Zimmer oder so gemietet haben. Wie formuliere ich das jetzt im Feld G so, dass der PÜ auch durchgeht und keine Rückfragen kommen? Hänge da gerade irgendwie... könnte aber auch an der Uhrzeit liegen und morgen früh kommt der Geistesblitz... Bin aber über jede Hilfe und Idee froh.

LG

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 23.03.2017, 18:07
von Laska
Du musst die zu pfändende Forderung genau bezeichnen, wo die Wohnung genau gelegen ist - optimalerweise gem. Mietvertrag vom ..... ;)

Re: Pfänden von Miete

Verfasst: 24.03.2017, 14:37
von Crydea
Also... auch eine Nacht drüber schlafen hat nichts gebracht. Zudem ist es das erste Mal, dass ich einen PÜ wegen Mieteinnahmen mache :oops:

Ich würde jetzt bei G angeben:

Drittschuldner 1: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete

Drittschuldner 2: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete

Es wird diesseits davon ausgegangen, dass es sich bei den Mietbeiträgen der vorgenannten Drittschuldner um Pauschalzahlungen handelt. Eventuell existierende Mietverträge sind nicht bekannt."


Würde ich damit weiterkommen?

Vielen Dank vorab und allen ein schönes, erholsames Wochenende =)

LG