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Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 15:39
von aculita
Hallo!

Ich habe heute ein Schreiben eines OGV auf den Tisch bekommen, da bekam ich das große Staunen
OGV hat geschrieben: ...
Aufgrund der äusserst angespannten Personalsituation beim hiesigen Amtsgericht und des neuen Verfahrens
(welches leider unweigerlich zu Verzögerungen führt), bitte ich zu beachten, dass sich die Vollstreckung des
Haftbefehls.über mehrere Monate erstrecken kann. Mit einer Erledigung ist auf absehbare Zeit nicht zu
rechnen.

Sollten sie den Erlass eines Haftbefehls beantragt haben, bitte ich sie Sachstandsanfragen
diesbezüglich an das Vollstreckungsgericht zu richten. Weder beantrage ich den Haftbefehl selbst,
noch erlasse ich ihn.

Sofern zusätzlich Drittauskünfte einzuholen sind, kann es ebenfalls zu Verzögerungen kommen. Die Anfragen
bei den jeweiligen Stellen dauern teilweise 2 bis 3 Monate. Auch hierauf habe ich keinen Einfluss.
Achja, zu dem beantragten HB und der Beauftragung der Vollstreckung an ihn schrieb er noch das Folgende:
Unabhängig davon, ob sie die Vollstreckung des HB beantragt haben oder nicht, wird ihnen dieser nebst den
Vollstreckungsunterlagen vom Amtsgericht nach Erlass übersandt werden.
Das Schreiben hat mich fast vom Hocker gehauen! Ich wußte zwar, dass die GVZ ziemlich be- und teilweise auch überlastet sind, aber so offene Worte habe ich noch nicht geschrieben bekommen. :schock

Das läßt für die Zukunft nichts Gutes ahnen...

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 16:01
von Sputnik85
aculita hat geschrieben:Hallo!
Das läßt für die Zukunft nichts Gutes ahnen...
Huhu,
das sicher nicht, aber mir haben diese offenen Worte mal gefehlt, so komisch das klingen mag.
LG

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 16:08
von Alegría
Zu mir haben schon einige GVZ gesagt, dass sie hoffen, dass sich so viele Anwälte wie möglich beschweren.

Die GVZ weisen wohl immer wieder auf den Missstand hin, aber finden kein Gehör und sie hoffen dass sie so viele Anwälte wie möglich beschweren, damit mal was vorangeht und sich die Situatoin für die GVZ ändert.

Ich musste neulich eine eilige Zustellung veranlassen. Der GVZ meinte dann, er weiß nicht mehr wie er es schaffen soll. Er war dann froh, dass die Zustellung durch Einlegung in den Briefkasten erfolgen durfte, weil er "es dann morgens um 6 oder auch abends um 22 Uhr noch machen kann".

Ich beneide die GVZ echt nicht um ihren Job.....

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 16:25
von Pisten_huhn83
Mir tun die Gerichtsvollzieher auch total leid.

Ich hatte jetzt einen mal angerufen, weil ich seit Monaten nichts gehört hatte. Er meinte, er habe da einen Teil seiner Arbeit abgegeben und habe diese an eine andere Gerichtsvollzieherin gegeben. Ich möchte dort bitte anrufen. Ich rufe eine wirklich sehr liebe GVin an. Sie meinte zu mir: Richten Sie doch bitte ihrem Mandanten aus, dass ich leider so viele Altlasten von dem Vorgänger übernommen habe. Er hat sich mindestens sechs Monate nicht um die Angelegenheiten gekümmert. Ich habe keine Ahnung, warum er es nicht für nötig hielt, etwas zu unternehmen. Ich habe nur eine 3/4-Stelle und muss jetzt noch mehr Arbeit von dem anderen übernehmen. Ich weiß nicht, wie ich das schaffen soll. Ich versuche meine bestes.

Sie tat mir so leid. Ein anderer GV hat mir mal geschrieben, dass die Bearbeitung der Sachen mindestens sechs bis sieben Wochen in Anspruch nehmen, nur normale ZV-Aufträge. Er bat von Sachstandsanfragen abzusehen. Habe ich auch getan. Nur das Problem: Ich habe eine Gläubigerin, der das alles so sch...-egal ist. Gut, sie ist auch der Meinung, dass der GV nur für sie arbeiten muss... :roll:

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 16:44
von Tine Dea
Pisten_huhn83 hat geschrieben: Ein anderer GV hat mir mal geschrieben, dass die Bearbeitung der Sachen mindestens sechs bis sieben Wochen in Anspruch nehmen, nur normale ZV-Aufträge.
Sechs bis sieben Wochen? Das ist ja quasi noch schnell. Vor vier Monaten brauch ich hier bei kaum einem GVZ nachfragen, gerade bei denen, die hier die Schuldner-Brennpunkte zu bearbeiten haben. Ich bleib da inzwischen auch recht gelassen und habe auch Glück mit meinen Gläubigern, die halten auch die Füße ziemlich still.

Ich habe aber auch das Gefühl, dass sich die Situation gerade seit der Reform drastisch verschlimmert hat...

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 16:47
von grommelie
Acu, unser OGV?

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 17:17
von Pisten_huhn83
Ich finde auch, dass sich die Situation seit der Reform deutlich verschlimmert hat

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.05.2015, 17:59
von Alegría
Ich hab ein paar Sachen in denen wir in eigener Sache die ZV eingeleitet haben. Da steht mein Chef immer da und macht Druck wieso nix vorangeht. Für ihn sind das immer nur Ausreden von den GVZ und er versteht nicht, warum das solange dauert. Dabei ging unser ZV-Auftrag in 1,5 Monaten durch und ich hab ihm versucht zu erklären, dass das eigentlich ziemlich schnell ist :-)

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 06.05.2015, 07:58
von OKK13401
aculita hat geschrieben: Achja, zu dem beantragten HB und der Beauftragung der Vollstreckung an ihn schrieb er noch das Folgende:
Unabhängig davon, ob sie die Vollstreckung des HB beantragt haben oder nicht, wird ihnen dieser nebst den
Vollstreckungsunterlagen vom Amtsgericht nach Erlass übersandt werden.
Das ist ja lustig. Gericht schickt mir den HB, damit ich diesen am gleichen Tag wieder an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle mit Vollzugsauftrag schicken kann.
Sollte das zur Gewohnheit werden, dann setz ich gleich mal zusätzliche Portoauslagen dafür fest.

Re: Überlastete Gerichtsvollzieher

Verfasst: 06.05.2015, 08:29
von Sputnik85
OKK13401 hat geschrieben:
aculita hat geschrieben: Achja, zu dem beantragten HB und der Beauftragung der Vollstreckung an ihn schrieb er noch das Folgende:
Unabhängig davon, ob sie die Vollstreckung des HB beantragt haben oder nicht, wird ihnen dieser nebst den
Vollstreckungsunterlagen vom Amtsgericht nach Erlass übersandt werden.
Das ist ja lustig. Gericht schickt mir den HB, damit ich diesen am gleichen Tag wieder an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle mit Vollzugsauftrag schicken kann.
Sollte das zur Gewohnheit werden, dann setz ich gleich mal zusätzliche Portoauslagen dafür fest.

So ist es bei uns aber mittlerweile immer. HBs werden nur noch vom Gericht an uns zugestellt, egal was wir im ZV-Antrag ankreuzen... :-/