Zwangsvollstreckung (Haftbefehl)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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pirlanta
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#1

26.03.2015, 10:21

Hallo Ihr Lieben,

Es geht jetzt um eine Zwangsvollstreckung gegen unseren eigenen Mandanten wegen eine Kostenrechnung. Erst einmal habe ich einen Mahnbescheid gegen unseren Mandanten beantragt. Er hat keine Widerspruch eingelegt deshalb ging es schnell.. Dann habe ich einen Auftrag auf einen Gerichtsvollzieher beantragt. Dann kam ein Schreiben vom unserem Gerichtsvollzieher das er den Schuldner (unseren Mandanten) zur Abgabe einer Vermögensauskunft bestimmt hat (kam aber nicht) blieb ohne Erfolg!! Zusätzlich hat der GVZ Drittauskünfte eingeholt.. und habe jetzt einen Haftbefehl vom Amtsgericht Wedding erhalten mit einem Vollstreckungsbeschein (Titel).

Meine Frage ist auf der zweiten Seite meines Haftbefelhs steht:

"Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubiger den Schuldner durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Dem Auftrag an den Gerichtsvollzieher müssen eine Ausfertigung des Haftbefehls (liegt uns ya schon vor schick ich einfach mit und eine Kopie für die Akte) der vollstreckbare Titel (ist ya der Vollstreckungsbescheid) und eine genaue Berechnung (da mache ich noch eine Forderungsaufstellung fertig) (Hauptforderung, GVZ-Kosten ect.) sind zu belegen."

So meine Frage ich mein Chef möchte das wir unseren Mandanten verhaften lassen.. einen GVZ habe ich ja schon, aber was für einen Antrag muss ich ausfüllen um Ihn verhaften zu lassen oder reicht ein einfaches Schreiben an den GVZ??? das check ich iwie nicht?

Danke im Voraus
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#2

26.03.2015, 10:32

...und was hat das jetzt mit Gebühren- und Kostenrecht zu tun? :kopfkratz
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#3

26.03.2015, 10:35

Verhaftungsauftrag?

Haftbefehl und aktuelle Forderungsaufstellung beifügen.
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#4

26.03.2015, 10:44

Verhaftungsauftrag?? gibt es ein Formular dazu? im Internet?
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#5

26.03.2015, 11:41

Du musst nur die Verhaftung des Schuldners gemäß Haftbefehl vom ... beantragen.
Ich beantrage die Verhaftung schon im ZV-Auftrag, dann schicke ich den Haftbefehl anschließend nur noch an den GV zur weiteren Verwendung.
pirlanta
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#6

26.03.2015, 11:53

Habe gerade in meinem PC so ein Formular für den GVZ gefunden in dem dort den Haftbefehl beantrage :) Danke

Und ja ich habe mir gerade den ZV Auftrag angeguckt dort hätte ich es ankreuzen könne .. na toll umso mehr Arbeit
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#7

26.03.2015, 11:54

Den Fehler machst du bestimmt nicht noch mal! ;-)
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#8

26.03.2015, 12:27

Das ist doch aber nur die Fortsetzung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft, so dass ich den Haftbefehl an den GVZ schicken würde, der mit Auftrag schon befasst war und zur dessen DR-Nummer mit der Bitte um Fortsetzung des Verfahrens zur Abgabe der VA. Ansonsten kann der GVZ ja auch neue Gebühren nehmen und Dein Auftrag bekommt eine neue DR-Nummer. Für den Verhaftungsauftrag bekommst Du ja auch keine Gebühren mehr (es sei denn natürlich, dass Du wegen des Zeitablaufens eine neue Mobiliarvollstreckung vorher willst).
Oder macht das hinsichtlich der Gerichtsvollzieherkosten keinen Unterschied? Vielleicht weiss das ja Jemand. Zumindest habe ich bisher immer um Fortsetzung des Verfahrens mit der alten DR-Nummer gebeten, weil das VA-Verfahren ja noch nicht abgeschlossen ist.
pirlanta
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#9

26.03.2015, 12:58

Ja auf jeden Fall :)
pirlanta
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#10

30.03.2015, 16:56

Hey Leute,

Ich hätte da mal eine Frage muss ich die Gerichtskosten und die Kosten des GVZ s in meinem Forderungsprogramm buchen ohne Zinsen?
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