Sorry, manchmal hab ich einfach ein Brett vorm Kopf
§888 ZPO Abrechnung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 20
- Registriert: 02.05.2018, 12:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo!
Laut Amtsgericht kommt die Vorbemerkung bzw. das Vorgehen wie bei Nr. 3104 VV RVG nicht zur Anwendung. Die TG 3310 VV RVG sei nicht entstanden. Immerhin wird die EG nicht beanstandet.
Laut Amtsgericht kommt die Vorbemerkung bzw. das Vorgehen wie bei Nr. 3104 VV RVG nicht zur Anwendung. Die TG 3310 VV RVG sei nicht entstanden. Immerhin wird die EG nicht beanstandet.