Hallo,
meiner Chefin und mir liegt ein Vermögensverzeichnis von Ende Juli 2014 vor. Zu holen gibt es hier fast nichts.
Wir kamen nun auf die Idee den Pkw des Schuldners zu Pfänden, allerdings ist noch ein Restdarlehen von ca. 3.000,00 € bei der Renaultbank offen.
Wie verhält es sich in diesem Fall? Hat jemand so etwas schon gemacht?
ZVS Sachpfändung
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Also ich habe in einem Forum das gefunden
"Bankkaufmann
11.04.2014, 14:24
Hallo timelessberlin,
bei der Abgabe der Vermögensauskunft (früher EV) sind auch Leasingverträge anzugeben, weil Vermögenswerte (das Auto) den Verbindlichkeiten (Restschuld aus Leasingvertrag) gegenüber gestellt werden.
A) Benötigt werden diese Angaben für deine Gläubiger.
B) Indirekt, durch den Schufavermerk.
C) Angenommen, das Auto hätte einen Zeitwert von 50.000,-- Euro, die Restschuld aus dem Leasingvertrag beträgt nur 5.000,-- Euro - dann könnte der GV unter bestimmten Voraussetzungen den Wagen pfänden, die Restschuld aus dem Leasingvertrag begleichen, den Wagen verkaufen und den Gläubiger bedienen.
Gruß
Bankkaufmann"
Kann man das auf diesen Fall hier anwenden, abgesehen dass es kein Leasingfahrzeug ist?
"Bankkaufmann
11.04.2014, 14:24
Hallo timelessberlin,
bei der Abgabe der Vermögensauskunft (früher EV) sind auch Leasingverträge anzugeben, weil Vermögenswerte (das Auto) den Verbindlichkeiten (Restschuld aus Leasingvertrag) gegenüber gestellt werden.
A) Benötigt werden diese Angaben für deine Gläubiger.
B) Indirekt, durch den Schufavermerk.
C) Angenommen, das Auto hätte einen Zeitwert von 50.000,-- Euro, die Restschuld aus dem Leasingvertrag beträgt nur 5.000,-- Euro - dann könnte der GV unter bestimmten Voraussetzungen den Wagen pfänden, die Restschuld aus dem Leasingvertrag begleichen, den Wagen verkaufen und den Gläubiger bedienen.
Gruß
Bankkaufmann"
Kann man das auf diesen Fall hier anwenden, abgesehen dass es kein Leasingfahrzeug ist?
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- Registriert: 28.03.2010, 11:15
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Der GV prüft nicht Eigentum sondern nur Gewahrsam. Von daher könnte das Auto gepfändet werden.
Allerdings wird es der Bank zur Sicherheit übereignet sein. Die Bank könnte Drittwiderspruchsklage erheben und würde diese auch gewinnen.
Daher wird der GV das Auto kaum pfänden.
Man könnte doch die Restschuld ablösen und den PKW nebst Übereignungsanspruch pfänden.
S. Geiselmann
Allerdings wird es der Bank zur Sicherheit übereignet sein. Die Bank könnte Drittwiderspruchsklage erheben und würde diese auch gewinnen.
Daher wird der GV das Auto kaum pfänden.
Man könnte doch die Restschuld ablösen und den PKW nebst Übereignungsanspruch pfänden.
S. Geiselmann