Hallo.....
Wir haben hier eine Angelegenheit bei der für eine Hausverwaltung ein Stellplatz geräumt werden soll.
Der Gerichtsvollzieher hat bereits einen Termin festgesetzt und es wurde festgestellt, dass sich auf dem Stellplatz ein Pkw und ein Motorrad befinden.
Es konnte nicht geklärt werden, ob die Fahrzeuge vor dem Räumungstermin entfernt werden.
Dadurch könnten evtl. Räumungs- und Verwahrungskosten entstehen. Da es aus der Erfahrung des Gerichtsvollziehers heraus so ist, dass Schuldner, die einen Platz nicht räumen auch die Räumungs- und Verwahrungskosten nicht tragen, würde unsere Mandantin Kostenschuldnerin bezüglich der ZV-Kosten sein.
Nun fragt unsere Mandantin nach wie es sich mit diesen Kosten dann weiter verhält.
Müsste bezüglich dieser Kosten ein Mahnbescheid beantragt werden? Muss hier Klage eingereicht werden? Oder wie kann man diese Kosten gegenüber dem Schuldner geltend machen?
Ich würde mich über Hilfe freuen...
Räumung/Kosten
- Anahid
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Die Verwahrkosten usw. sind Kosten der Zwangsvollstreckung und können gerichtlich festgesetzt werden.
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S. Geiselmann
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