Titel öffentl. zugestellt, trotzdem Drittauskunft möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Flora
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#1

29.01.2015, 13:47

Hallo Zusammen!

Ich habe folgende Frage:
Ich habe meinen Titel (VB) öffentlich zustellen lassen, weil der Schuldner nicht auffindbar ist.
Wenn ich jetzt vollstrecken will, macht das doch - auch mit Antrag auf Auskunftsermittlung - keinen Sinn, oder? Denn auch die Polizei hat keine aktuelle Anschrift.
Was aber ist mit den Drittauskünften? Die könnten mir doch auch weiterhelfen. Ich habe immer ganz gerne die Auskunft von der DRV und dem BZSt.
Ich weiß aber nicht, ob das zulässig ist; einfach so einen Antrag auf Drittauskunft zu stellen. Normalerweise geht das doch nur in Verbindung mit einem ZV-Auftrag.

Es wäre total schön, wenn hierzu jemand etwas wüßte.

Flora
Aelizia
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#2

29.01.2015, 14:38

m. E. nein, weil die Voraussetzungen des 802l nicht vorliegen (Verweigerung Vermögensauskunft...)
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