Pfändung von "Einkaufskonto"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#1

29.01.2015, 11:50

Hallo,

ich habe jetzt bei einem Schuldner über Drittschuldnerauskünfte herausgefunden, dass er bei der Commerz Finanz GmbH zwei Konten hat.
Laut Internetseite sind die auf Finanzierungen spezialisiert. Also, hat mein Schuldner wohl einen Kredit laufen.

Gleichzeitig bietet die Commerz Finanz GmbH auch ein so genanntes Einkaufskonto an. Dort wird einem ein bestimmer Kreditrahmen zur Verfügung gestellt, den man nach Lust und Laune in Anspruch nehmen kann oder nicht. Für die Rückzahlung werden dann kleine Raten vom normalen Konto abgezogen.

Kann man sowas pfänden? Ist das so ähnlich wie ein Dispositionskredit?
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8113
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

29.01.2015, 13:41

Wenn ich mir das so anschaue, würde ich sagen ja.

https://www.commerzfinanz.com/private_k ... index.html
Nadaa
Forenfachkraft
Beiträge: 151
Registriert: 28.01.2015, 11:21
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Düsseldorf

#3

29.01.2015, 13:43

Ich würde auch sagen, dass das geht :)
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#4

29.01.2015, 13:46

Dann werde ich das einfach mal probieren.

:thx
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

29.01.2015, 18:53

Ich würde die Finger davon lassen, kostet nur unnötig Geld. Das ist nichts anderes als ein Dispo. Den kann man bekanntlich zwar pfänden, bringt aber nichts. Der Anspruch aus dem Dispo entsteht erst dann, wenn der SC auf diesen zugreifen will. Da bei einer Pfändung der Dispo direkt gesperrt wird, ich denke, mit dem Einkaufskonto ist das nicht anders, kommt dann die DS-Auskunft, daß die Bank oder das Institut eigene vorrangige Forderungen hat und keine Zahlung erfolgt. Im Plus wird das Einkaufskonto ja nicht sein, wenn es wie ein Dispo anzusehen ist.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#6

30.01.2015, 08:46

Da hast Du natürlich auch recht.

Dann muss ich wohl bis zur nächsten VA warten.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8113
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#7

30.01.2015, 08:52

Je nach Forderungshöhe würde ich es riskieren. VZV und Pfüb kosten ja nicht die Welt (und der Rest des Forums würde für die Zukunft wissen, ob es Sinn macht :-D )
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#8

30.01.2015, 09:22

:lol: das glaub ich

Ich schau mir die Akte nachher nochmal an, auch wegen der Höhe, die ich jetzt nicht im Kopf hab.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#9

15.04.2015, 13:57

Ich habe jetzt die DS Erklärung: "Forderung wird nicht anerkannt. Geschäftsverbindung ist rein debitorischer Art, d. h. der Vollstreckungsschuldner hat nur Verbindlichkeiten und keine Forderungen."
Antworten