Hallo,
ich hab mal wieder eine Gehaltsabrechnung vorliegen und bräuchte bitte eure Hilfe! Eine Position ist mir unklar und zwar:
In der Gehaltsabrechnung Dezember steht "Jahressonderzuwendung" in Höhe von 2.730,75 € (Grundgehalt/Monatslohn). Ist dieser Betrag gem. § 850 a Ziffer 2 ZPO als "Zuwendung aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses " anzusehen und somit unpfändbar? Oder läuft das unter Ziffer 4: Weihnachtsvergütung und ist höchstens bis zu einem Betrag von 500,00 € pfändbar?
Bitte bitte Hilfe!
schonmal!
Liebe Grüße
maka2
Ausrechnung pfändbarer Betrag
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Die Altersvorsorge dürfte nicht pfändbar sein.
Was hat der Schuldner denn sonst für ein Monatsgehalt, das er so eine hohe Zuwendung bekommt?
Weihnachtsgeld wird in aller Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt. Und wenn nicht gerade ein Betriebsjubiläum ist...
Was hat der Schuldner denn sonst für ein Monatsgehalt, das er so eine hohe Zuwendung bekommt?
Weihnachtsgeld wird in aller Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt. Und wenn nicht gerade ein Betriebsjubiläum ist...
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ohoh...ich meinte Novembergehal!
Grundgehalt ist genau die Höhe der Jahressonderzuwendung! Muss Weihnachtsgeld denn als solches genau betitelt sein? Oder reicht die Annahme, dass es WEihnachtsgeld ist??
Danke
Grundgehalt ist genau die Höhe der Jahressonderzuwendung! Muss Weihnachtsgeld denn als solches genau betitelt sein? Oder reicht die Annahme, dass es WEihnachtsgeld ist??
Danke
Als Weihnachtsvergütung können alle zwischen dem 15.11. und 15.1 aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlten Zuwendungen angesehen werden, u. U. daher auch das 13. Monatsgehalt (siehe Stöber). M.E. handelt es sich bei der Jahressonderzuwendung um Weihnachtsgeld und ist daher bis zum Betrag von EUR 500,00 unpfändbar.