Darf GVZ EV-Termin bei Erinnerung aufheben?

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niva
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#1

19.12.2014, 11:50

Frage steht ja schon im Betreff. Der Schuldner (bzw. in diesem Fall sogar sein RA) hat keine einstweilige Einstellung der ZV beantragt und die Begründung der Erinnerung war wirklich haarsträubend.

Der GVZ hat wohl den Termin einfach aufhoben(ohne uns zu informieren) als er die Erinnerung bekommen hat (der RA hat erstmal keine Erinnerung eingelegt, sondern den GVZ direkt angeschrieben bis ihm wohl einfiel, das er das wohl eher dem Vollstreckungsgericht vorlegen sollte und die Begründung war auf den ersten Blick als völlig haltlos zu erkennen). und jetzt wo die Erinnerung zurückgewiesen wurde, bekomm ich die Terminsmitteilung für die Abgabe der Vermögensauskunft für Februar.

Unsere Mandantin hat es in der Sache eilig, weil sie schon anderweitig erfolglos vollstreckt und ich würde gegen diesem GVZ gerne was unternehmen.

nur bringt das überhaupt was? bei meiner letzten Erinnerung hat die Entscheidung darüber fast ein Jahr gedauert (und es war genau dieser GVZ :roll: ).
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