Zug um Zug Verurteilung - Verwertung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Perle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 13.10.2007, 20:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bayern

#1

18.12.2014, 10:26

Hallo ihr Lieben,
ich habe hier ein Zug-um-Zug-Urteil, der Gegner soll x € zahlen gegen Übergabe Auto. Im Urteil ist auch der Annahmeverzug drin.
Das Problem ist, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, es kann also nicht vollstreckt werden.
Es stellt sich nun die Frage, was der Mandant mit dem Auto machen soll. Kann er das einfach so verkaufen, Erlös wird dann von der Forderung abgezogen oder muss das irgendwie über GV oder so erfolgen?
Ich finde zwar einiges über die Zug-um-Zug Vollstreckung, aber ob und wie verwertet werden kann, steht nirgends.
Wär super, wenn mir hier jemand helfen kann.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

18.12.2014, 12:38

Also ich habs bei der Suche im Forum gefunden :kopfkratz http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... g#p1796059

Einfach verkaufen geht nicht. Wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist, weiß ich aber auch nicht, wie Du das Fahrzeug über den GV pfänden könntest, um es dann zu verwerten.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Perle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 69
Registriert: 13.10.2007, 20:48
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bayern

#3

19.12.2014, 12:21

Danke für die Antwort. Das Fahrzeug ist beim Mandanten. Er kann das also eigentlich einfach verkaufen. Meine Überlegung ist, ob er das kann. Andererseits steht das Auto ja nur da und verliert an Wert. Ich denke also, wir sollten schon schnell handeln.
[color=#BF0000]Es ist unmöglich alles auf einmal zu machen, es ist aber möglich [u]etwas[/u] auf einmal zu machen.[/color]
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

19.12.2014, 19:04

Nein, er kann es nicht einfach verkaufen. Hab ich schon in #2 geschrieben und ergibt sich auch aus dem verlinkten Thread.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten