Durchgriffshaftung möglich, wenn ja: Wie???
Verfasst: 02.12.2014, 12:38
Hallo Ihr Lieben,
folgender Fall: Wir werden von einer GmbH beauftragt und tätig; Kostennote über ca. 1.200,00 € wird nicht bezahlt.
VB gegen die GmbH zu unseren Gunsten.
Zwangsvollstreckung ergibt, dass bereits für die GmbH zuvor die eV abgegeben worden ist.
Auf Grund unserer Strafanzeige iVm einem Strafantrag wird der alleinige GF zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
Wie kommen wir denn jetzt an unser Geld? Der entsprechende Strafbefehl liegt uns vor. Meine Chefin meinte: Durchgriffshaftung. Hab aber nichts Sinnvolles darüber gefunden, außer dass diese wohl greift ;(
Bin für Eure Hilfe dankbar und sende sonnige Grüße
Katharina
folgender Fall: Wir werden von einer GmbH beauftragt und tätig; Kostennote über ca. 1.200,00 € wird nicht bezahlt.
VB gegen die GmbH zu unseren Gunsten.
Zwangsvollstreckung ergibt, dass bereits für die GmbH zuvor die eV abgegeben worden ist.
Auf Grund unserer Strafanzeige iVm einem Strafantrag wird der alleinige GF zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.
Wie kommen wir denn jetzt an unser Geld? Der entsprechende Strafbefehl liegt uns vor. Meine Chefin meinte: Durchgriffshaftung. Hab aber nichts Sinnvolles darüber gefunden, außer dass diese wohl greift ;(
Bin für Eure Hilfe dankbar und sende sonnige Grüße
Katharina