Pfüb - zuständiges Gericht?
Verfasst: 23.11.2014, 09:46
Guten Morgen,
ich möchte aus einem vorliegenden Anerkenntnisurteil vollstrecken (PfüB). Ein vorläufiges Zahlungsverbot haben wir schon im rausgeschickt, die Zustellung an die Bank (DS) ging flott, an die Beklagte hat sich die Zustellung etwas verzögert, da der Geschäftssitz der Firma wohl nicht (mehr?) dort (Nürnberg) ist, wie eigentlich im Anerkenntnisurteil angegeben. Die entsprechende Anschrift ist auf der Zustellbescheinigung vermerkt. Jetzt wollte ich den PfüB rausschicken, eigentlich an das zuständige Gericht (Nürnberg), das sich aus der im Rubrum des Anerkenntnisurteils angegebenen Anschrift der Beklagten ergibt. Ein vorheriger Anruf bei der dortigen Rechtspflegerin ergab jedoch, dass diese den Pfüb auf keinen Fall erlassen werde, da die Firma lt. Handelsregister einen ganz anderen Sitz (nämlich München) habe. Jetzt habe ich mir den HR-Auszug noch einmal angeschaut, da steht auch drin: Firma XXX, München, Geschäftssitz: XXX, Nürnberg. Ich bin mir aber ziemlich sicher, wenn ich jetzt zum Gericht München den Antrag auf Erlass eines Pfüb richte, haut mir der dortige Rechtspfleger den Antrag "um die Ohren", weil im Titel "Nürnberg" steht oder? Was mach ich denn jetzt?
Vielen Dank schon mal.
ich möchte aus einem vorliegenden Anerkenntnisurteil vollstrecken (PfüB). Ein vorläufiges Zahlungsverbot haben wir schon im rausgeschickt, die Zustellung an die Bank (DS) ging flott, an die Beklagte hat sich die Zustellung etwas verzögert, da der Geschäftssitz der Firma wohl nicht (mehr?) dort (Nürnberg) ist, wie eigentlich im Anerkenntnisurteil angegeben. Die entsprechende Anschrift ist auf der Zustellbescheinigung vermerkt. Jetzt wollte ich den PfüB rausschicken, eigentlich an das zuständige Gericht (Nürnberg), das sich aus der im Rubrum des Anerkenntnisurteils angegebenen Anschrift der Beklagten ergibt. Ein vorheriger Anruf bei der dortigen Rechtspflegerin ergab jedoch, dass diese den Pfüb auf keinen Fall erlassen werde, da die Firma lt. Handelsregister einen ganz anderen Sitz (nämlich München) habe. Jetzt habe ich mir den HR-Auszug noch einmal angeschaut, da steht auch drin: Firma XXX, München, Geschäftssitz: XXX, Nürnberg. Ich bin mir aber ziemlich sicher, wenn ich jetzt zum Gericht München den Antrag auf Erlass eines Pfüb richte, haut mir der dortige Rechtspfleger den Antrag "um die Ohren", weil im Titel "Nürnberg" steht oder? Was mach ich denn jetzt?
Vielen Dank schon mal.