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Zuvor selbst erteilte Abtretungsanspruch jetzt pfänden

Verfasst: 20.11.2014, 16:15
von Tigerle
Folgender Sachverhalt

Mandanten haben eine Neubau-Wohnung gekauft, d.h. die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamililenhaus und wird erst noch gebaut.

Der Bauträger hat sich im Kaufvertrag die Kaufpreissumme gegenüber der finanzierenden Bank abtreten lassen.

Das Problem jetzt ist, dass der Bauträger erheblich in Verzug ist und den Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. Diesen Schadensersatzbetrag sollte von der nächsten fälligen Rate ggfs. einbehalten werden. Die finanzierende Bank teilt jedoch mit, dass dies nicht möglich ist, weil diese aufgrund der Abtretung die entsprechend angeforderten Raten nur komplett an den Bauträger weiterleiten kann.

Wenn jetzt ein Titel erwirkt wird, dann könnten man doch mit diesem Titel den Abtretungsanspruch des Schuldners (=Bauträger) gegenüber der finanzierenden Bank pfänden, sodass die Mandanten an dieses Geld ran kommen. Ist so eine Pfändung überhaupt machbar?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Re: Zuvor selbst erteilte Abtretungsanspruch jetzt pfänden

Verfasst: 20.11.2014, 16:35
von Jupp03/11
Ist die Wohnung mit einem Grundpfandrecht des Verkäufers belastet?

Re: Zuvor selbst erteilte Abtretungsanspruch jetzt pfänden

Verfasst: 21.11.2014, 07:37
von Tigerle
Das müsste ich in der Akte nochmals prüfen, aber soweit ich weiß, ist eine Belastung auf dem Grundstück - wenn ich ich richtig erinnere zu Gunsten der Bank des Bauträgers - drin, ich weiß nur nicht genau was für eine prüfe ich nach.

Re: Zuvor selbst erteilte Abtretungsanspruch jetzt pfänden

Verfasst: 21.11.2014, 09:11
von Tigerle
:motz jetzt hat sich herausgestellt, dass der Bauträger seine Ansprüche wiederum an die finanzierende Bank abgetreten hat.

Ein aktueller Grundbuchauszug liegt noch nicht vor.