Zuvor selbst erteilte Abtretungsanspruch jetzt pfänden
Verfasst: 20.11.2014, 16:15
Folgender Sachverhalt
Mandanten haben eine Neubau-Wohnung gekauft, d.h. die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamililenhaus und wird erst noch gebaut.
Der Bauträger hat sich im Kaufvertrag die Kaufpreissumme gegenüber der finanzierenden Bank abtreten lassen.
Das Problem jetzt ist, dass der Bauträger erheblich in Verzug ist und den Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. Diesen Schadensersatzbetrag sollte von der nächsten fälligen Rate ggfs. einbehalten werden. Die finanzierende Bank teilt jedoch mit, dass dies nicht möglich ist, weil diese aufgrund der Abtretung die entsprechend angeforderten Raten nur komplett an den Bauträger weiterleiten kann.
Wenn jetzt ein Titel erwirkt wird, dann könnten man doch mit diesem Titel den Abtretungsanspruch des Schuldners (=Bauträger) gegenüber der finanzierenden Bank pfänden, sodass die Mandanten an dieses Geld ran kommen. Ist so eine Pfändung überhaupt machbar?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Mandanten haben eine Neubau-Wohnung gekauft, d.h. die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamililenhaus und wird erst noch gebaut.
Der Bauträger hat sich im Kaufvertrag die Kaufpreissumme gegenüber der finanzierenden Bank abtreten lassen.
Das Problem jetzt ist, dass der Bauträger erheblich in Verzug ist und den Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. Diesen Schadensersatzbetrag sollte von der nächsten fälligen Rate ggfs. einbehalten werden. Die finanzierende Bank teilt jedoch mit, dass dies nicht möglich ist, weil diese aufgrund der Abtretung die entsprechend angeforderten Raten nur komplett an den Bauträger weiterleiten kann.
Wenn jetzt ein Titel erwirkt wird, dann könnten man doch mit diesem Titel den Abtretungsanspruch des Schuldners (=Bauträger) gegenüber der finanzierenden Bank pfänden, sodass die Mandanten an dieses Geld ran kommen. Ist so eine Pfändung überhaupt machbar?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.