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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 19:53
von Soenny
bitte niemals dem Schuldner mitteilen, dass die Pfändung ruht!
Warum?

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:00
von MiaZ
Weil Schuldner normalerweise nur auf Druck reagieren - sprich zahlen! Man kann ihn höflich zur Zahlung des Restbetrages auffordern - ohne den Hinweis, dass derzeit die Pfändung ruht...falls man überhaupt die Pfändung ruhen lassen möchte...kommt auf die Höhe der Gesamtforderung an - muss man im Einzelfall entscheiden und jede Kanzlei hat da wohl auch ihre eigenen Ansichten.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:02
von Jupp03/11
MiaZ hat geschrieben:Weil Schuldner normalerweise nur auf Druck reagieren - sprich zahlen! Man kann ihn höflich zur Zahlung des Restbetrages auffordern - ohne den Hinweis, dass derzeit die Pfändung ruht...falls man überhaupt die Pfändung ruhen lassen möchte...kommt auf die Höhe der Gesamtforderung an - muss man im Einzelfall entscheiden und jede Kanzlei hat da wohl auch ihre eigenen Ansichten.
Bekommst du es nicht in den Kopf, dass es die einzige Möglichkeit ist, die alten -höheren- Gebühren so zu erhalten?

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:04
von Soenny
Wohl zu lange "auf der anderen Seite" gearbeitet :nachdenk

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:12
von Sonnenkind
Wow, hier steppt ja richtig der Bär! Aber nach deinem Beitrag Nr. 13 sollte es richtig angekommen sein!

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:25
von MiaZ
kätzchen88 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 29.10 einen Antrag auf Erlass eines Pfüb ausgefüllt und an das Gericht verschickt. Am 10.11 erfolgte dann eine Zahlung des Schuldners, welcher die Forderung bis auf ca. 150 € bezahlt hat. Verbucht habe ich u. a. auch auf die Gerichtskosten und RA-Kosten für den Pfüb.



LG :thx

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:29
von Jupp03/11
MiaZ hat geschrieben:
kätzchen88 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe am 29.10 einen Antrag auf Erlass eines Pfüb ausgefüllt und an das Gericht verschickt. Am 10.11 erfolgte dann eine Zahlung des Schuldners, welcher die Forderung bis auf ca. 150 € bezahlt hat. Verbucht habe ich u. a. auch auf die Gerichtskosten und RA-Kosten für den Pfüb.



LG :thx
und?

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:38
von MiaZ
...die Gebühren sind im Sack!

Aber darum ging es ihr ja gar nicht...aber egal! Lang genug am Pc gesessen und sich mit nervigen Leuten (nicht nur im Büro) herumgeärgert...

...und von mir aus kann sie auch den Pfüb bei Gericht ruhend stellen...aber meiner Auffassung nach (die ich mal wieder nicht mit §§ belegen kann) muss davon der Schuldner ja nix wissen! Aber ich lasse mich da gern eines besseren belehren.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:44
von Jupp03/11
Sie muss einfach nicht auf das Schreiben des Gerichts reagieren. Einer Ruhendstellung bedarf es nicht.

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Verfasst: 13.11.2014, 20:55
von Pepples
Ihr könnt fachlich unterschiedlicher Meinung sein, aber das muss nicht persönlich werden. Reißt Euch zusammen hier. 24