ZV ohne Versendung Originaltitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
JO85
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 12.08.2013, 15:06
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

13.11.2014, 16:05

Hallo an euch. Mein Chef meint bzw. ist der Überzeugung, es müsse eine Möglichkeit geben die Zwangsvollstreckung zu betreiben, ohne den Originaltitel immer zu versenden. Ich habe ihm gesagt, dass dies nicht möglich ist. Kann mir dies jemand bestätigen. Danke...
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

13.11.2014, 16:08

Der Original-Titel ist bei JEDER Vollstreckung vorzulegen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3287
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

13.11.2014, 16:13

Da fällt mir nur der elektronische PfÜB-Antrag per EGVP nach § 829a ZPO ein, da konnte man doch unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Forderung unter 5.000,00 €) den Titel als Datei beifügen, ohne das Original bei Gericht vorlegen zu müssen.
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

13.11.2014, 18:39

vorläufiges Zahlungsverbot "geht" ohne Titel - ansonsten immer wie gelernt "Titel - Klausel - Zustellung" - eventuell wird sich das ändern wenn das "papierlose Büro" kommt
JO85
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 12.08.2013, 15:06
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

16.11.2014, 13:07

vom dem elektronischen PfÜB hab ich noch gar nichts gehört. da muss man dann aber bestimmt auch wieder diese signaturkarten oder so haben oder? Danke auf jeden Fall für eure Antworten ;)
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#6

17.11.2014, 08:44

JO85 hat geschrieben:vom dem elektronischen PfÜB hab ich noch gar nichts gehört. da muss man dann aber bestimmt auch wieder diese signaturkarten oder so haben oder? Danke auf jeden Fall für eure Antworten ;)
Ja, und es geht nur bei einigen Gerichte (Hessen ist da allerdings ziemlicher Vorreiter). Habe ich dort schon beantragt und ging sehr fix.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Antworten