Zwangssicherungshypothek eingetragen - was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1

10.11.2014, 12:28

Hallo,

dies ist meine erste Akte, in der ich die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek hab vornehmen lassen - deswegen benötige ich eure Hilfe :smile:

Ich habe vom Amtsgericht jetzt ein Auszug über die beantragte Eintragung im Grundbuch bekommen - unsere Forderung ist somit gesichert.

Und nun? Was empfiehlt sich als nächster Schritt bzw. welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Einen Grundbuchauszug beantragen, um zu schauen, ob es weitere Gläubiger gibt? Die Zwangsversteigerung beantragen?

Wird der Schuldner ebenfalls über die Eintragung informiert? Oder lohnt es sich, den Schuldner unter Mitteilung der Eintragung eine letztmalige Zahlungsfrist unter Androhung der Versteigerung zu setzen?

Liebe Grüße
Pitt
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#2

10.11.2014, 12:55

Normalerweise holt man den GB-Auszug ein, bevor man die Zwangssicherungshypothek eintragen lässt.
Der Schuldner wird über die Eintragung unterrichtet.
Bevor ein Zwangsversteigerungsantrag gestellt wird, sollte unbedingt ein Grundbuchauszug eingeholt werden, um abschätzen zu können, wie sinnvoll dieser Antrag ist.
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Cindi
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#3

10.11.2014, 13:03

Ein Grunbuchauszug ist nie verkehrt. Habt Ihr nicht geprüft, ob da vielleicht eine versteckte Eigentümergrundschuld drinsteht?

Der Eigentümer müsste vom Grundbuchamt informiert worden sein.

Regeln für die Zwangsversteigerung sind in einem gesonderten Gesetz festgeschrieben.
Weeny
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#4

26.03.2019, 20:44

Der letzte Beitrag ist zwar schon etwas länger her, aber ich schließe mich hier mal an.

Soll ich vor dem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek den Schuldner unter Androhung der Eintragung nochmals zur Zahlung auffordern? Oder direkt die Eintragung beantragen?
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Anahid
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#5

27.03.2019, 09:05

Ich würde erstmal einen Grundbuchauszug anfordern, um zu sehen, welche Vorbelastungen auf dem Haus sind. Was bringt es dem Mandanten, wenn er mit seiner Sicherungshypothek an 15. Stelle steht (außer, dass das Haus nicht freihändig verkauft werden kann ohne die Belastung auszugleichen)?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Weeny
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#6

02.04.2019, 13:34

Bisher sind 2 Grundschulden auf den Häusern. Nun ist es auch so dass wir 5 Flurstücke haben und ich je einen Betrag auf eines eintragen lasse. Frage ist nun nur in welcher Höhe, Hauptforderung / 5 oder HF + Zinsen / 5?
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paralegal6
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#7

02.04.2019, 15:24

Welches davon ist denn bebaut? Eine Hyp auf nem Acker bringt meist wenig. Er wird ja nicht auf jedem Flurstück ein Haus haben
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