Zustellung Urteil durch Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Luna
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#1

30.10.2014, 10:19

Hallo Ihr Lieben, wieder mal eine Frage! :oops: Leider hat die Dame, die sonst ZV macht derzeit Urlaub. Folgende Sachlage:

Sie hatte eine Sicherungsvollstreckung gemacht. Jetzt kommt das Urteil vom Gericht zurück mit dem Vermerk, dass der Zustellungsnachweis fehlt.

- Muss ich jetzt das Urteil (nebst Kopie) über einen Gerichtsvollzieher dem Schuldner zustellen lassen (auch, wenn dieser von Anwälten vertreten wird)?

- Über das Gericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle) oder direkt an den zuständigen GVZ, wenn man ihn raus findet?

- Und wenn das Urteil mit diesem Zustellungsnachweis zurück ist, dann wieder zum Gericht schicken?

Ganz lieben Dank im Voraus!!
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Pepples
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#2

30.10.2014, 10:22

Hol den Zustellungsnachweis bei Gericht ein. Urteile werden von Amts wegen zugestellt. :wink:
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Luna
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#3

30.10.2014, 10:24

Genau das hat mich auch stutzig gemacht, aber Chef meinte auf meine Frage hin, das müsse vom GVZ zugestellt werden...
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jojo
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#4

30.10.2014, 10:58

So ist es, Zustellungsnachweis und vollstreckbare Ausfertigung beantragen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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