Anerkenntnisurteil-vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anwaltsliebling
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#1

20.10.2014, 16:10

Hallo zusammen,

Chef war Mittwoch letzte Woche zur Verhandlung, die Gegenseite erkannte den Anspruch an. Anerkenntnisurteil liegt mir noch nicht vor. Kann ich eigentlich daraufhin bereits jetzt ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragen? Vollstreckbaren Titel brauche ich ja nicht, und zugestellt sein muss er auch nicht. Chef weiß es nicht ;-), ich bin mir auch nicht sicher. Vielen Dank schon mal.
Grüßle
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Anahid
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#2

20.10.2014, 17:11

Ja, kannst Du beantragen. Der Titel muss nur erlassen sein. Hab ich auch ein einziges Mal gemacht, da in dem Fall klar war, dass der Schuldner freiwillig nicht zahlt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

20.10.2014, 19:37

Lieben Dank.
Grüßle
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