Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Alternativen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Aurichanni
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#1

16.10.2014, 11:24

Hallo miteinander,
ich habe ein kleines Problem, dass mit zunehmender Zeit allerdings immer größer wird :D

Leider haben wir von unserer Kanzlei aus keine Kreditkarte zudem gestattet unsere Bank das Giro-Pay-Verfahren auch nicht, das führt dazu, dass ich keine Möglichkeit habe, die Kosten für die Anfrage im Schuldnerverzeichnis zu bezahlen und somit auch keine Auskunft bekomme....Ich habe uns jetzt mal bei Paypal angemeldet, nachdem ich irgendwo mal gelesen hatte, dass das auf diesem Weg auch geht, aber Pustekuchen. Meine Frage daher also, wie macht ihr das so? Wir sind eine kleinere Kanzlei, also brauchen evtl. so zwei bis drei Auskünfte pro Monat (bislang haben wir alles über den GVZ laufen lassen aber ich denke, dass wir hier schon auch im Sinne der Mandanten Kosten sparen können). Also große Auskunfteien wie Schufa und Creditreform fallen hier wahrscheinlich raus. Außerdem würde man da ja auch nicht sehen, wie oft schon Abschriten der EV rausgegeben worden sind etc.

Wie macht ihr das so? Schickt ihr gleich den GVZ zur Abgabe der VA los? Bin über jegliche Infos dankbar. :thx

Liebe Grüße

Annika
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katuscha
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#2

16.10.2014, 11:40

Ich schau gar nicht mehr im Vollstreckungsportal nach, da man dort keine genaue Auskunft erhält. Ich schick gleich den GVZ zur Abgabe der VA los.
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Soenny
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#3

16.10.2014, 11:49

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#4

16.10.2014, 11:49

Wirklich genaue Auskünfte bekommt man über das Vollstreckungsportal gar nicht und wenn dann stimmen diese meist noch nicht mal. Wir müssen es von einer großen Mandantschaft her machen und haben daher eine Kreditkarte angeschafft. Was spricht dagegen?
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#5

16.10.2014, 11:58

Ich schaue noch im Vollstreckungsportal nach. Wir haben hier aber auch keine Zahlungsmöglichkeit und wenn ich sehe, dass mehr als 4,50 € angezeigt werden, dann informiere ich zunächst den Mdt., dass weitere Gläubiger gegen den Schuldner vorgehen und frage nach, ob wir weitermachen sollen. Parallel schaue ich nach, ob Insoverfahren läuft.
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Liesel
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#6

16.10.2014, 12:10

katuscha hat geschrieben:Ich schau gar nicht mehr im Vollstreckungsportal nach, da man dort keine genaue Auskunft erhält. Ich schick gleich den GVZ zur Abgabe der VA los.
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#7

16.10.2014, 12:33

Ich schaue nur, um zu sehen, wie viele Einträge der Schuldner hat. Je nachdem, wie viele es sind, beantrage ich die Abnahme der VA oder eben nicht. Aber das Geld für die Auskünfte spare ich mir lieber.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#8

16.10.2014, 12:42

Super vielen Dank :smile: , so habe ich es jetzt auch immer gemacht (wenn es mehr als 4,50 EUR waren, habe ich den GVZ hingeschickt)....allerdings hat eine Dozentin (Weiterbildung zum Rechtsfachwirt) von uns kürzlich gemeint, dass es grundsätzlich immer wichtig wäre, noch vor einem Mahnverfahren ins Schuldnerverzeichnis zu schauen, da man dann die Forderung aus unerlaubter Handlung feststellen lassen kann und dann Vorteile bei der Vollstreckung hat (Herabsetzung des pfändbaren Betrages etc.). Deshalb dachte ich mir, dass wir das hier eventuell umstellen sollen, weil wir haben vor einem Mahnverfahren bislang nie ins Schuldnerverzeichnis geschaut..... :shock: Ich werde mal meinem Chef vorschlagen eine Kreditkarte anzuschaffen, so für den Notfall.... :D
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#9

16.10.2014, 13:00

Die Feststellung der unerlaubten Handlung kannst Du in einem MB aber nicht beantragen. Dafür müsstest Du eine Klage mit Feststellung der unerlaubten Handlung einreichen.
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Liesel
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#10

16.10.2014, 13:02

:zustimm
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