Zwangsvollstreckung gegen Versicherung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#21

02.10.2014, 20:16

Ich weiß nicht was du dich aufregst. Der Titel, aus dem die Themenstarterin vollstreckt ist aus dem Frühjahr, jetzt haben wir Herbst. Sie hat zig mal aufgefordert, von daher macht sie nur von ihrem Recht Gebrauch und das ist bei Ottonormalschuldner nicht anders anzuwenden, als bei einer großen Versicherung.

Ich habe auch derzeit einen Pfüb inkl. VZV gegen eine HV laufen. Titel Anfang Juni, gegn. RA 2 Mal nett angeschrieben, keine Reaktion, Anfang August mit ZV-Androhung und Gebühren, keine Reaktion, letzte Woche habe ich dann freundlicherweise, was ich sicher nicht hätte machen müssen, den Pfüb angekündigt und erhielt ein wirklich freches Schreiben, daß seine Mandantschaft ja wohl wüßte, daß sie zahlen muß und das sicher irgendwann auch macht, es würde sicher keiner Androhungen bedürfen.

Tja, da hört auch bei mir der Frieden auf. Wer nicht weiß, was die Uhr geschlagen hat und trotz wirklich friedlicher Aufforderungen seiner Verpflichtung nicht nachkommt, muß halt mit ZV-Maßnahmen rechnen.

Wenn du es deinen Mandanten zumuten möchtest, daß sie Monate auf Zahlungen aus einem erstrittenen Urteil warten müssen, kannst du das ja gerne machen :wink:
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#22

02.10.2014, 20:38

Naja, es sagt ja niemand, das zustehendes Geld nicht gezahlt werden soll, dann doch aber mit dem nötigen Respekt auch Schuldnern gegenüber.
Auch Freche Briefe o.ä. der Gegenseite, muss nicht die Professionalität, zum erliegen bringen. Man sollte immer vor Augen haben, man greift mit den ZV maßnahmen immer in die Persönlichkeitsrechte des " Betroffenen" ein und hier ist Respekt gefragt.
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#23

02.10.2014, 20:44

Was hat eine reguläre ZV-Maßname mit mangelnder Professionalität zu tun? Ich nehme für den Mandanten die Rechte wahr, die mir zur Verfügung stehen, wenn der Schuldner nicht freiwillig seiner Verpflichtung nachkommt und da spielt es keine Rolle, ob es eine Versicherung oder die Königin von England ist.

Professionalität ist eine fallgerechte Bearbeitung der Sache zugunsten des Mandanten und besteht nun mal nicht aus Streicheleinheiten für den Gegner.

Wenn du so arbeitest wie du hier gerade schreibst, nämlich zugunsten des Gegners, solltest du vielleicht mal drüber nachdenken, wer dich/die Kanzlei bezahlt und wessen Interessen vertreten werden.
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#24

02.10.2014, 20:44

joggellive hat geschrieben:
Naja, es sagt ja niemand, das zustehendes Geld nicht gezahlt werden soll, dann doch aber mit dem nötigen Respekt auch Schuldnern gegenüber.
Auch Freche Briefe o.ä. der Gegenseite, muss nicht die Professionalität, zum erliegen bringen. Man sollte immer vor Augen haben, man greift mit den ZV maßnahmen immer in die Persönlichkeitsrechte des " Betroffenen" ein und hier ist Respekt gefragt.
unglaublich.,
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#25

02.10.2014, 21:01

Wenn du so arbeitest wie du hier gerade schreibst, nämlich zugunsten des Gegners, solltest du vielleicht mal drüber nachdenken, wer dich/die Kanzlei bezahlt und wessen Interessen vertreten werden.[/quote]


Streicheln tu ich niemand, aber ich gehe auch nicht ins Internet und erzähle groß und breit, wie böse ich mal zum Schuldner war. Und das er auf eine Rückzahlung wochenlang warten musste, weil ich im Urlaub war und sonst keiner im stande ist, das zu erledigen. Wenn das von Kanzlei zu Kanzlei erfolgt wäre, wäre am 3. Tag der StA im Boot, egal ob das 2 Wochen Später erledigt gewesen wäre, aber wer sowas an den Tag legt, sollte zumindet mal dort vorstellig gewesen sein, meiner Meinung nach, denn offendlichtlich hatte der Gl. ja dann sein Geld und der Gl wurde zum Schu. und da fällt mir die unrechtmässige Bereicherung ein in Tateinheit mit Betrug.

Schließen wir es ab mit dem Schlusskomentar, da kann man nur hoffen, das ich hier mit niemanden mit- oder gegeneinander Arbeiten muss, sonst werden die Gerichte noch viel mehr Entscheiden müssen als nur das Schicksal der jeweiligen Mandaten.
Belassen wir es dabei bin so schon Aufgeregt, was des angeht.
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#26

02.10.2014, 21:06

Wenn du so arbeitest wie du hier gerade schreibst, nämlich zugunsten des Gegners, solltest du vielleicht mal drüber nachdenken, wer dich/die Kanzlei bezahlt und wessen Interessen vertreten werden.
joggellive hat geschrieben:Streicheln tu ich niemand, aber ich gehe auch nicht ins Internet und erzähle groß und breit, wie böse ich mal zum Schuldner war. Und das er auf eine Rückzahlung wochenlang warten musste, weil ich im Urlaub war und sonst keiner im stande ist, das zu erledigen. Wenn das von Kanzlei zu Kanzlei erfolgt wäre, wäre am 3. Tag der StA im Boot, egal ob das 2 Wochen Später erledigt gewesen wäre, aber wer sowas an den Tag legt, sollte zumindet mal dort vorstellig gewesen sein, meiner Meinung nach, denn offendlichtlich hatte der Gl. ja dann sein Geld und der Gl wurde zum Schu. und da fällt mir die unrechtmässige Bereicherung ein in Tateinheit mit Betrug.

Schließen wir es ab mit dem Schlusskomentar, da kann man nur hoffen, das ich hier mit niemanden mit- oder gegeneinander Arbeiten muss, sonst werden die Gerichte noch viel mehr Entscheiden müssen als nur das Schicksal der jeweiligen Mandaten.
Belassen wir es dabei bin so schon Aufgeregt, was des angeht.
Es wird nicht besser. Deine Beiträge haben bezogen auf dieses Thema weder Hand noch Fuß.
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#27

02.10.2014, 21:10

Seit wann entscheiden Gerichte über Schicksale? :nachdenk
Man sollte immer vor Augen haben, man greift mit den ZV maßnahmen immer in die Persönlichkeitsrechte des " Betroffenen" ein und hier ist Respekt gefragt.
Wenn ich das lese, frage ich mich, ob es nicht du bist, dem es an Professionalität mangelt, die du anderen absprichst.

Der von dir als "Betroffener" bezeichnete ist ein Schuldner, jemand der deinem Mandanten Geld oder sonst was schuldet und dein Mandant möchte von dir, daß du das in seinem Sinne regelst.

Der von dir geforderte Respekt hat sicher nichts damit zu tun, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und davon gibt es gerade in der ZV so einige, die Rechte des Mandanten durchzusetzen und nichts anderes.

Wenn du ständig mit "Ich erstatte Anzeige" usw. um dich schmeißen mußt, dann mach das, wenn du Zeit hast. Ich würde eher sagen, man bearbeitet seine ZV-Akten zügig und im Rahmen der Gesetze, dann bedarf es solchen Unfugs nicht und der Mandant kommt (vielleicht) zu seinem Recht, aber jedenfalls habe ich dann das ruhige Gewissen, alles dafür getan zu haben und nicht dem Gegener Honig um den Bart geschmiert zu haben, ob er sich denn mal herabläßt irgendwann mal irgendwas zu zahlen.
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#28

02.10.2014, 21:22

JSanny hat geschrieben:Seit wann entscheiden Gerichte über Schicksale? :nachdenk
Wenn ich eine Kanzlei Anzeige dann entscheidet hier sehr wohl ein Gericht, vorrausgesetzt, es wird nicht eingestellt.

JSanny hat geschrieben: Der von dir als "Betroffener" bezeichnete ist ein Schuldner,
Auch Gläubiger können Betroffene sein, siehe die Überzahlung die er zurück zu erstatten hat.
JSanny hat geschrieben: Ich würde eher sagen, man bearbeitet seine ZV-Akten zügig und im Rahmen der Gesetze, dann bedarf es solchen Unfugs nicht
Ja das ist eine Aussage mit der ich mitgehe, das gilt auch für Überzahlungen des Schu. egal ob Urlaub oder nicht...Denn nur darum gehts mir gerade... Oder der Satz ich lass mich dann leugnen, macht die Sache auch nicht besser...
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#29

02.10.2014, 21:30

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Der von dir als "Betroffener" bezeichnete ist aber hier der Schuldner, nämlich gemäß der Ausgangsfrage eine Versicherung, die ihrer Verpflichtung auf Zahlung aus einem rechtmäßig erlangtem Titel nicht nachkommt und da haben ZV-Maßnahmen gegen eben diese Versicherung nichts mit mangelnder Professionalität oder mangelndem Respekt dieser gegenüber zu tun, sondern sie erfolgen zur Durchsetzung der Rechte des Mandanten und dem gegenüber bin ich zu Respekt und Professionalität verpflichtet. Vollstrecke ich nicht zeitnah, wenn ich kann, zeugt das wohl eher von mangelnder Professionalität und mangelndem Respekt dem Mandanten gegenüber.

Aber schon du ruhig weiter die von dir als "Betroffene" bezeichneten Schuldner, deine Mandanten werden sich sicher freuen ;)
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#30

03.10.2014, 10:25

Was ist denn hier los? :shock:

Um da mal kurz was zu sagen, joggelive:

Hast du vielleicht schon mal drüber nachgedacht, dass ich die einzige Angestellte im Büro sein könnte? Mein Chef hat keine Ahnung, wie das bei uns läuft. Die Konten laufen sämtlichst über Onlinebanking, davon hat er erst recht keinen Plan. Wenn ich also im Urlaub bin und da kommt Geld oder wie auch immer, dann liegt das da, bis ich wieder da bin. Punkt. Ebenso verhält sich das mit etwaigen ZV-Geschichten. Bevor Chef mich ständig im Urlaub anruft, lässt er es liegen, eben weil er keine Ahnung davon hat.

Wenn ich gegen jemanden vollstrecken muss, weil er auf meine Aufforderungen nicht reaigert, dann kann er gefälligst auch mal zwei Wochen warten, bis ich den Kram dann bearbeiten kann.

Würde ich so schuldnerfreundlich arbeiten wie du, dann könnte ich den Laden dicht machen ...

So, meine das waren meine Worte zum Feiertag :mrgreen:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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