Der Schuldner hat die VA im Jahr 2013 abgegeben, hier hat er jedoch nichts von einer Selbständigkeit angegeben.
Aufgrund einer Kurzberatung ist jedoch bekannt, dass der Schuldner auch selbständig tätig ist. Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass dieser tatsächlich selbständig tätig ist. In einer Anzeige ist sogar von einem Team mit 4 Personen die Rede.
Nun meine Frage, kann ich allein mit dem Ausdruck einer entsprechenden Anzeige - (Juli und August) die erneute bzw. die Ergänzung der VA verlangen?
Kann mir zufällig jemand auch sagen, welche Kosten hierfür anfallen? DANKE.
Ergänzung VA bezüglich Selbständigkeit und Kosten hierfür
Es ist eine erneute Abgabe nach § 802d ZPO möglich. Der Ausdruck ist zur Glaubhaftmachung dem Antrag an den Gerichtsvollzieher beizufügen.
Bei entsprechendem Antrag fallen Kosten in Höhe von etwa 60 EUR an.
Bei entsprechendem Antrag fallen Kosten in Höhe von etwa 60 EUR an.