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"Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubigers

Verfasst: 05.09.2014, 16:47
von Pochi
Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

Heute Morgen hat mich ein Drittschuldner angerufen, bei dem wir eine Lohnpfändung ausgebracht haben. Leider liegt der PfÜB noch bei Gericht, müsste allerdings in nächster Zeit zugestellt werden.
Nun liegt dem Drittschuldner zum einen unser vorläufiges Zahlungsverbot vor, zum anderen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines anderen Gläubigers, der allerdings NACH unserem Zahlungsverbot datiert.

Also an sich wären wir im Rang vor dem weiteren Gläubiger.

Jetzt wollte der Drittschuldner wissen wie er mit dem ganzen jetzt umgehen soll.
An uns darf ja erst ausgezahlt werden, wenn der PfÜB zugestellt ist.

Muss der Drittschuldner jetzt den Teil des Lohns einbehalten bis unser PfÜB da ist und diesen dann an uns ausbezahlen?
Und erst wenn unsere Forderung bezahlt ist – auch wenn er das Geld dann jetzt noch beispielsweise zwei Wochen einbehalten muss – den weiteren Gläubiger bedienen?

Irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch, weiß auch nicht wo ich das ganze nachlesen könnte und habe auch sonst nichts dazu gefunden.

Viele Dank schonmal!

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 05.09.2014, 16:54
von Jupp03/11
[quote="Pochi"]Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

Heute Morgen hat mich ein Drittschuldner angerufen, bei dem wir eine Lohnpfändung ausgebracht haben. Leider liegt der PfÜB noch bei Gericht, müsste allerdings in nächster Zeit zugestellt werden.
Nun liegt dem Drittschuldner zum einen unser vorläufiges Zahlungsverbot vor, zum anderen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines anderen Gläubigers, der allerdings NACH unserem Zahlungsverbot datiert.

Also an sich wären wir im Rang vor dem weiteren Gläubiger.

Jetzt wollte der Drittschuldner wissen wie er mit dem ganzen jetzt umgehen soll.
An uns darf ja erst ausgezahlt werden, wenn der PfÜB zugestellt ist.

Muss der Drittschuldner jetzt den Teil des Lohns einbehalten bis unser PfÜB da ist und diesen dann an uns ausbezahlen?

Er muss abwarten, ob euer PFÜB rechtzeitig eingeht. Geht er rechtzeitig ein, wird an euch überwiesen, ansonsten an den Gläubiger mit dem PFÜB.
An den Schuldner darf er den pfändbaren Betrag nicht auszahlen.

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 05.09.2014, 17:27
von Pochi
Also so wie ich es verstanden habe werden die Löhne gerade fertig gemacht (eine Kollegin hatte mit dem Drittschuldner gesprochen), deswegen wollte der Drittschuldner am Montag gerne eine Rückmeldung haben.
Dann müsste er erstmal den PfÜB des anderen Gläubigers bedienen?

Ich bin mir nur unsicher, weil das vZV ja zur Rangsicherung dient und es damit ja dann seinen Sinn verlieren würde, weil doch jemand anderes vor uns Geld bekommt obwohl er eigentlich im Rang nach uns wäre, nur weil das Gericht mit dem PfÜB nicht in die Gänge kommt.

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 05.09.2014, 17:40
von Soenny
Wurde das vorläufige Zahlungsverbot per GV zugestellt?

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 05.09.2014, 17:56
von Pochi
Ja, wurde es.
Die Zustellung habe ich auch schon zurück und bereits ein zweites vZV (ebenfalls durch den GVZ zugestellt und liegt dem Drittschuldner soviel ich weiß auch schon vor) ausgebracht.

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 05.09.2014, 17:59
von Soenny
Dann ist gut. Wie Jupp geschrieben hat, muß er abwarten, ob euer Pfüb rechtzeitig eingeht. Aufgrund der Rangsicherung darf er nicht an den weiteren DS oder den Schuldner auszahlen.

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 05.09.2014, 18:01
von Jupp03/11
Pochi hat geschrieben:Ja, wurde es.
Die Zustellung habe ich auch schon zurück und bereits ein zweites vZV (ebenfalls durch den GVZ zugestellt und liegt dem Drittschuldner soviel ich weiß auch schon vor) ausgebracht.

Wann wurde denn das erste zugestellt?

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 16.09.2014, 07:08
von Pochi
Danke für eure Antworten, wir haben Licht ins Dunkel gebracht - und ich musste mir echt an den Kopf hauen, denn genau die bestehende Regelung habe ich schon zich mal gelesen :oops:

Der PfÜB muss bei Lohnpfändungen innerhalb eines Monats nach dem vZV eingehen, ansonsten verliert man den Rang wieder. Das ist uns dann leider passiert, darauf habe ich auch das Gericht hingewiesen bei dem der PfÜB fast zwei Monate liegen geblieben ist :?

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 16.09.2014, 08:28
von samsara
Der PfÜB muss bei Lohnpfändungen innerhalb eines Monats nach dem vZV eingehen
Jeder Pfüb; nicht nur bei Lohnpfändungen.

Re: "Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubige

Verfasst: 16.09.2014, 08:33
von Sonnenkind
Ich mache in solchen Fällen, wo ich ein VZV ausgebracht habe, immer einen Vermerk auf den PFÜB, dass hier ein VZV läuft. Mittlerweile mache ich den PFÜB am gleichen Tag wie mein VZV, so dass hier die Chance höher ist, dass der PFÜB in der Monatsfrist zugestellt wird.