"Rangprobleme" wegen vZV und PfÜB eines anderen Gläubigers

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Pochi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.05.2012, 15:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#1

05.09.2014, 16:47

Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

Heute Morgen hat mich ein Drittschuldner angerufen, bei dem wir eine Lohnpfändung ausgebracht haben. Leider liegt der PfÜB noch bei Gericht, müsste allerdings in nächster Zeit zugestellt werden.
Nun liegt dem Drittschuldner zum einen unser vorläufiges Zahlungsverbot vor, zum anderen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines anderen Gläubigers, der allerdings NACH unserem Zahlungsverbot datiert.

Also an sich wären wir im Rang vor dem weiteren Gläubiger.

Jetzt wollte der Drittschuldner wissen wie er mit dem ganzen jetzt umgehen soll.
An uns darf ja erst ausgezahlt werden, wenn der PfÜB zugestellt ist.

Muss der Drittschuldner jetzt den Teil des Lohns einbehalten bis unser PfÜB da ist und diesen dann an uns ausbezahlen?
Und erst wenn unsere Forderung bezahlt ist – auch wenn er das Geld dann jetzt noch beispielsweise zwei Wochen einbehalten muss – den weiteren Gläubiger bedienen?

Irgendwie stehe ich ein wenig auf dem Schlauch, weiß auch nicht wo ich das ganze nachlesen könnte und habe auch sonst nichts dazu gefunden.

Viele Dank schonmal!
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
Jupp03/11

#2

05.09.2014, 16:54

[quote="Pochi"]Hallo,

ich habe gerade folgendes Problem:

Heute Morgen hat mich ein Drittschuldner angerufen, bei dem wir eine Lohnpfändung ausgebracht haben. Leider liegt der PfÜB noch bei Gericht, müsste allerdings in nächster Zeit zugestellt werden.
Nun liegt dem Drittschuldner zum einen unser vorläufiges Zahlungsverbot vor, zum anderen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines anderen Gläubigers, der allerdings NACH unserem Zahlungsverbot datiert.

Also an sich wären wir im Rang vor dem weiteren Gläubiger.

Jetzt wollte der Drittschuldner wissen wie er mit dem ganzen jetzt umgehen soll.
An uns darf ja erst ausgezahlt werden, wenn der PfÜB zugestellt ist.

Muss der Drittschuldner jetzt den Teil des Lohns einbehalten bis unser PfÜB da ist und diesen dann an uns ausbezahlen?

Er muss abwarten, ob euer PFÜB rechtzeitig eingeht. Geht er rechtzeitig ein, wird an euch überwiesen, ansonsten an den Gläubiger mit dem PFÜB.
An den Schuldner darf er den pfändbaren Betrag nicht auszahlen.
Benutzeravatar
Pochi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.05.2012, 15:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#3

05.09.2014, 17:27

Also so wie ich es verstanden habe werden die Löhne gerade fertig gemacht (eine Kollegin hatte mit dem Drittschuldner gesprochen), deswegen wollte der Drittschuldner am Montag gerne eine Rückmeldung haben.
Dann müsste er erstmal den PfÜB des anderen Gläubigers bedienen?

Ich bin mir nur unsicher, weil das vZV ja zur Rangsicherung dient und es damit ja dann seinen Sinn verlieren würde, weil doch jemand anderes vor uns Geld bekommt obwohl er eigentlich im Rang nach uns wäre, nur weil das Gericht mit dem PfÜB nicht in die Gänge kommt.
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

05.09.2014, 17:40

Wurde das vorläufige Zahlungsverbot per GV zugestellt?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Pochi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.05.2012, 15:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#5

05.09.2014, 17:56

Ja, wurde es.
Die Zustellung habe ich auch schon zurück und bereits ein zweites vZV (ebenfalls durch den GVZ zugestellt und liegt dem Drittschuldner soviel ich weiß auch schon vor) ausgebracht.
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12230
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#6

05.09.2014, 17:59

Dann ist gut. Wie Jupp geschrieben hat, muß er abwarten, ob euer Pfüb rechtzeitig eingeht. Aufgrund der Rangsicherung darf er nicht an den weiteren DS oder den Schuldner auszahlen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Jupp03/11

#7

05.09.2014, 18:01

Pochi hat geschrieben:Ja, wurde es.
Die Zustellung habe ich auch schon zurück und bereits ein zweites vZV (ebenfalls durch den GVZ zugestellt und liegt dem Drittschuldner soviel ich weiß auch schon vor) ausgebracht.

Wann wurde denn das erste zugestellt?
Benutzeravatar
Pochi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 39
Registriert: 03.05.2012, 15:52
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#8

16.09.2014, 07:08

Danke für eure Antworten, wir haben Licht ins Dunkel gebracht - und ich musste mir echt an den Kopf hauen, denn genau die bestehende Regelung habe ich schon zich mal gelesen :oops:

Der PfÜB muss bei Lohnpfändungen innerhalb eines Monats nach dem vZV eingehen, ansonsten verliert man den Rang wieder. Das ist uns dann leider passiert, darauf habe ich auch das Gericht hingewiesen bei dem der PfÜB fast zwei Monate liegen geblieben ist :?
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8157
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#9

16.09.2014, 08:28

Der PfÜB muss bei Lohnpfändungen innerhalb eines Monats nach dem vZV eingehen
Jeder Pfüb; nicht nur bei Lohnpfändungen.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#10

16.09.2014, 08:33

Ich mache in solchen Fällen, wo ich ein VZV ausgebracht habe, immer einen Vermerk auf den PFÜB, dass hier ein VZV läuft. Mittlerweile mache ich den PFÜB am gleichen Tag wie mein VZV, so dass hier die Chance höher ist, dass der PFÜB in der Monatsfrist zugestellt wird.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Antworten