Zwangsvollstreckung bei selbstständigen Schuldner nach VA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gloeckchen666
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#1

08.08.2014, 12:00

Hallo miteinander,
ich möchte alle herzlichst begrüßen, da ich hier neu bin.

Nun stehe ich aber ein bißchen auf dem Schlauch...

Der Schuldner ist selbständig und hat die Vermögensauskunft bereits abgegeben.
In dieser teilt er mit dass er einen monatlichen Gewinn von 2.500 - 3000 EUR erzielt.
Nun meine Frage: Warum hat der Gerichtsvollzieher nicht in das Einkommen vollstreckt?

Weiterhin hat er bei Bargeld angegeben 300,00 EUR, Forderung ist bei ca. 930 EUR, gewesen, da hätte er doch zumindest die 300,00 EUR vollstrecken können oder?

Ich habe eigentlich alles notwendige im Vollstreckungsauftrag mit angekreuzt.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße
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Liesel
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#2

08.08.2014, 12:03

Wie soll denn der GV Gewinn pfänden?

Aus der VA ergeben sich doch sicher Auftraggeber. :wink:
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#3

08.08.2014, 12:12

Für die Vollstreckung in Forderungen ist das Vollstreckungsgericht zuständig.
gloeckchen666
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#4

08.08.2014, 12:27

Hallo MiCdB,
nein leider nicht :cry: stehen angeblich keine weiteren aufträge an
kann ich den gewinn nicht pfänden wenn ich ihn selbst als drittschuldner angebe?
:thx
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Liesel
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#5

08.08.2014, 12:46

Nein, das geht nicht.

Schon merkwürdig, wenn er angibt, sonst Gewinn zu erwirtschaften und jetzt hat er (angeblich) keine Aufträge mehr. :evil:

Hm..Bankverbindung oder ergibt sich aus dem Vermögensverzeichnis sonst noch was pfändbares?
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