RSB versagt - ZV-Auftrag: Kosten der Anmeldung = Kosten ZV?
Verfasst: 05.08.2014, 15:29
Mal wieder eine dieser -Akten:
Dem Schuldner wurde Restschuldbefreiung versagt, weil er eine Erbschaft für sich behalten hat. Mdt. möchte nun ZV-Versuch (ist m. E. aussichtslos, aber das nur so nebenbei). Den vollstreckbaren Tabellenauszug habe ich und lasse ihn jetzt auch im Rahmen des ZV-Auftrages zustellen. Problem: Das Verfahren lief über 5 Jahre, Verzugszinsen wurden bis zum Tag der Insoeröffnung für ein 3/4 Jahr zur Insotabelle angemeldet und somit auch nur für diesen Zeitraum tituliert. Ich hatte hierzu vor einiger Zeit schon mal einen Thread aufgemacht und nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte über die weiteren Zinsen nach Ende des Insoverfahrens Klage erhoben werden müssen, weil man natürlich Jahre im Voraus weiß, dass eine RSB in die Binsen geht .
In der Tabelle hat das Insogericht angegeben, dass der vollstreckbare Tabellenauszug "hinsichtlich des festgestellten Betrages von insgesamt X € zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner erteilt wird". Der Betrag X € setzt sich zusammen aus der Hauptforderung, den Zinsen für ein 3/4 Jahr und Mahnkosten des Mdt., davon in Abzug gebracht wurde die in den 5 Jahren ausgezahlte Insolvenzquote i. H. v. insgesamt - Knaller - 13,22 €.
Wenn ich die Zinsen schon knicken kann, wie sieht es mit den Kosten der Forderungsanmeldung aus, die mir ja die Voraussetzung dafür geliefert hat, dass ich jetzt überhaupt einen vollstreckbaren Tabellenauszug in Händen halten? Kann ich die wenigstens als Rechtsverfolgungskosten mit in den ZV-Auftrag aufnehmen? Vom Bauchgefühl würde ich sagen, NEIN und dass dieser Betrag auch hätte eingeklagt werden müssen. Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall, wo nach Ende der RSB ZV betrieben wurde und welche Zinsen/Kosten wurden dann in den ZV-Auftrag reingenommen?
Dem Schuldner wurde Restschuldbefreiung versagt, weil er eine Erbschaft für sich behalten hat. Mdt. möchte nun ZV-Versuch (ist m. E. aussichtslos, aber das nur so nebenbei). Den vollstreckbaren Tabellenauszug habe ich und lasse ihn jetzt auch im Rahmen des ZV-Auftrages zustellen. Problem: Das Verfahren lief über 5 Jahre, Verzugszinsen wurden bis zum Tag der Insoeröffnung für ein 3/4 Jahr zur Insotabelle angemeldet und somit auch nur für diesen Zeitraum tituliert. Ich hatte hierzu vor einiger Zeit schon mal einen Thread aufgemacht und nach meinem jetzigen Kenntnisstand hätte über die weiteren Zinsen nach Ende des Insoverfahrens Klage erhoben werden müssen, weil man natürlich Jahre im Voraus weiß, dass eine RSB in die Binsen geht .
In der Tabelle hat das Insogericht angegeben, dass der vollstreckbare Tabellenauszug "hinsichtlich des festgestellten Betrages von insgesamt X € zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner erteilt wird". Der Betrag X € setzt sich zusammen aus der Hauptforderung, den Zinsen für ein 3/4 Jahr und Mahnkosten des Mdt., davon in Abzug gebracht wurde die in den 5 Jahren ausgezahlte Insolvenzquote i. H. v. insgesamt - Knaller - 13,22 €.
Wenn ich die Zinsen schon knicken kann, wie sieht es mit den Kosten der Forderungsanmeldung aus, die mir ja die Voraussetzung dafür geliefert hat, dass ich jetzt überhaupt einen vollstreckbaren Tabellenauszug in Händen halten? Kann ich die wenigstens als Rechtsverfolgungskosten mit in den ZV-Auftrag aufnehmen? Vom Bauchgefühl würde ich sagen, NEIN und dass dieser Betrag auch hätte eingeklagt werden müssen. Hatte jemand von Euch schon mal so einen Fall, wo nach Ende der RSB ZV betrieben wurde und welche Zinsen/Kosten wurden dann in den ZV-Auftrag reingenommen?