Pfändung bei Unterhaltstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
nikita1975
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#1

04.08.2014, 16:50

Hallo :-)
Ich hab ein Thema zu dem ich nicht weiß wo ich suchen kann bzw. eine Antwort erhalte.
Schuldner ist 79. Vor drei Jahren wurde er geschieden. Seine Ex-Frau bekommt nach Unterhaltstitel 1600,00 € Unterhalt.
Schuldner hat eine Rente von 3000,00 monatlich. Bei einer Kontenpfändung ist es für mich ganz logisch. Da geht es nach seinen 1.400,00 und er ist durch ein Pfändungsschutzkonto und einer unterhaltsberechtigten Person geschützt. Wie verhält es sich jetzt bei der Arbeitseinkommenpfändung. Rechnet man da seine Rente in Höhe von € 3000,00 und eine unterhaltsberechtigte Person? Dann würde ihm € 780,83 abgezogen werden und er hätte noch € 2.219,17, davon müßte er dann ja noch seine 1600,00 gemäß Unterhaltstitel bezahlen. Oder darf die Pfändung auch bei der Rente nur nach Abzug des Unterhaltsbetrages in Höhe von € 1600,00 also dann wieder 1400,00 berechnet werden?

Viele Grüße
Christiane
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Anahid
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#2

04.08.2014, 17:31

Dein Sachverhalt verwirrt mich. Die unterhaltsberechtigte Person, die Du mit einrechnest ist die Ex-Frau? Oder hat der noch andere unterhaltsberechtigte Personen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
nikita1975
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#3

04.08.2014, 17:40

er hat nur die Ex Frau als unterhaltsberechtigte Person. Hier wurde ein Unterhalt in Höhe von € 1600,00 den er an sie zahlen muss vom Gericht festgesetzt. Der Betrag den er tatsächlich als Unterhalt leisten muss, ist höher als der Betrag, den man beim Einkommen (in diesem Fall werden ihm 780,83 für eine unterhaltsberechtigte Person laut Tabelle abgezogen) berechnet.
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Soenny
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#4

04.08.2014, 17:47

er hat nur die Ex Frau als unterhaltsberechtigte Person
oder
in diesem Fall werden ihm 780,83 für eine unterhaltsberechtigte Person laut Tabelle abgezogen
Bitte mal den Sachverhalt klar einstellen :wink:
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#5

04.08.2014, 17:52

Er hat die Ex-Frau als unterhaltsberechtigte Person für die er laut seinem Scheidungsurteil 1600,00 monatlich an Unterhalt zahlen muss. Er erhält 3.000,00 monatlich Rente.

Meine Frage ist, wenn man seine Rente pfändet, dann würden ihm laut Pfändungstabelle (mit einer unterhaltsberechtigten Person, in diesem Fall die Ex-Frau) monatlich € 780,83 abgezogen. Also das ist der Betrag den ich pfänden könnte. Allerdings zahlt er Unterhalt laut Scheidungsurteil € 1600,00 monatlich. Wird nunmehr also von 3.000,00 erst noch die 1600,00 abgezogen, so dass ich dann nur von einem Renteneingang in Höhe von € 1400,00 ausgehen kann? oder kann ich von den 3.000,00 ausgehen. Dann könnte ich 780,83 pfänden und er hätte dann noch 2.200,00 über. Davon müßte er dann aber 1600,00 Unterhalt noch leisten, so dass er dann nur noch einen Betrag in Höhe von € 600,00 zum leben monatlich hätte oder geht man gleich von 1400,00 aus. Wenn ja, würde dann immer noch eine unterhaltsberechtigte Person abgezogen oder bleibt es bei 1400,00 und ich könnte dann noch 248,47 pfänden?
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#6

04.08.2014, 17:53

Das verstehe ich immer noch nicht. Zu pfänden wäre die Rente bis maximal zum Pfändungsfreibetrag. Wenn er also der Frau UH-pflichtig ist, kannst Du doch die Rente (nicht Arbeitseinkommen, denn er ist doch Rentner) bis zur Pfändungsfreigrenze pfänden. Diese liegt doch nicht bei 2.219,17 € - sofern er nicht anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist.

Oder bin ich jetzt auch schon total verwirrt? Die Unterhaltspflicht gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens doch nicht zu berücksichtigen, wenn es doch gerade um diesen Unterhalt bei der Pfändung geht.
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#7

04.08.2014, 18:00

Wird die Rente nicht wie beim Arbeitseinkommen nach der Tabelle (Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen) berechnet? Wenn er 3000,00 € Rente bezieht und er gegebenüber seiner Ex-Frau Unterhaltsberechtigt ist, würde man laut Tabelle bei einer 1 Person rund 780,00 € pfänden können. Somit würde er noch ein unpfändbares Einkommen in Höhe von rund 2200,00 haben. Da er aber weitaus mehr Unterhalt zahlt (also 1600,00) ist meine Frage ob ich von 3000,00 rente ausgehen kann und dann die 780,00 pfänden kann oder ob die 1600,00 Unterhalt die er tatsächlich zahlen muss von den 3000,00 erst abgezogen wird, so dass er nur ein zur Verfügung stehendes Einkommen (in diesem Fall die Rente) von 1400,00 hat und ich dann erst pfänden kann.
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#8

04.08.2014, 18:01

Du willst nicht den Unterhalt der Ex-Frau pfänden, sondern es geht um eine andere Forderung?
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#9

04.08.2014, 18:02

ganz genau, da hab ich mich nicht gut ausgedrückt, Entschuldigung. Es geht um eine ganz andere Forderung und für mich stellt sich nur die Frage von welchem Betrag ich ausgehen kann.
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Soenny
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#10

04.08.2014, 18:06

Und was soll jetzt der Vergleich zwischen Rente und Arbeitseinkommen? :nachdenk
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