Hallo Zusammen,
ich komm alleine nicht weiter. Wir sind reine Arbeitsrechtskanzlei und ich vollstrecke meistens gegen Drittschuldner (Pfüb). In einer Sache aber läuft alles anderst als sonst. Unser Mdt, Kläger ist ehemaliger Arbeitnehmer die Gegenseite eine GmbH. Mein Chef sagte zu mir, ich soll vollstrecken wegen einer angeblichen Forderung aus Existenzvernichtungshaftung. Im Internet habe ich nichts gefunden was mir weiter hilft. Kann hier jemand vielleicht helfen!
Danke.
ZV wg angeblicher Forderung aus Existenzvernichtungshaftung
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Existenzvernichtungshaftung = Anspruch nach § 826 BGB
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Ich komm jetzt nicht ganz mit. Du sollst vollstrecken, also Mobilarvollstreckung oder sonstiges. Dafür brauchst Du aber nach wie vor einen Titel. Auf welcher Grundlage dieser Titel dann irgendwann mal ergangen ist, ist wurscht.
Hast Du bereits einen Titel vorliegen?
Hast Du bereits einen Titel vorliegen?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
handelt es sich um einen Anspruch aus einer Forderung wegen unerlaubter Handlung?
Dann darf bei der Pfändung ins Arbeitseinkommen tiefer in das Schuldnereinkommen vollstreckt werden, § 850f ZPO.
S. Geiselmann
handelt es sich um einen Anspruch aus einer Forderung wegen unerlaubter Handlung?
Dann darf bei der Pfändung ins Arbeitseinkommen tiefer in das Schuldnereinkommen vollstreckt werden, § 850f ZPO.
S. Geiselmann
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Nein man vollstreckt in diesem Fall in den Anspruch der Gesellschaft gegen ihren Gesellschafter. Der Drittschuldner ist also der Gesellschafter. Existenzvernichtungshaftung betrifft eine Haftung des Gesellschafters dafür , dass er der Gesellschaft in bestimmter Weise geschadet und dadurch ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet hat.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 78
- Registriert: 19.12.2013, 09:31
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: a-jur
OberguruInsolvenzSpezialistin danke für Deine Nachricht.
Kannst Dur mir bitte sagen wie ich genauer vorgehen sollte. Bis jetzt habe ich immer nur den PfüB, Lohnpfändung gemacht. Nehme ich hier in diesem Fall auch den PfüB. Was ist für relevant, welche §§
Danke
Kannst Dur mir bitte sagen wie ich genauer vorgehen sollte. Bis jetzt habe ich immer nur den PfüB, Lohnpfändung gemacht. Nehme ich hier in diesem Fall auch den PfüB. Was ist für relevant, welche §§
Danke