Hallo!
Wir haben einen Titel, dass der Beklagte Auskunft darüber erteilen muss, in welchem Zeitraum und in welcher Auflösung er Bilder von unserer Mandantschaft (an welchem sie das Urheberrecht hat) auf seiner Internetseite verwendet hat.
Kann mir jemand einen Tipp, Literaturstellen, Erfahrungsberichte liefern, um hier irgendwie weiter zu kommen.
Kann ich ihn per GVZ zum Termin der Abgabe der Auskunft laden lassen?
Vielen Dank schon mal!
Zwangsvollstreckung auf Auskunftserteilung iVm Urheberrecht
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