In der Berufung ist ein Beschluss ergangen, der nicht mehr anfechtbar ist. Wir haben hiervon eine beglaubigte Abschrift erhalten. Muss ich trotzdem eine Vollstreckungsklausel anfordern wenn ich hieraus zwansvollstrecken möchte?
Vielen Dank.
vollstreckungsklausel anfordern?
- Liesel
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Da bekommst du keine Vollstreckungsklausel, da kein vollstreckungsfähiger Inhalt.
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- AliceImWunderland
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Genau. Was würdest du denn aus dem Beschluss vollstrecken wollen?!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- Soenny
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Wahrscheinlich steht aber noch etwas mehr in dem Beschluß
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Aus einem Beschluss wo nur beschlossen wurde das die Rechtsbeschwerde nicht zulässig ist kannst Du nicht vollstrecken.
Wenn etwas zu finden ist wie z. B. der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Summe X zu zahlen etc.
Dann: Titel - Klausel - Zustellung (!)
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- Christopher Robin -
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