vollstreckungsklausel anfordern?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

23.07.2014, 12:22

In der Berufung ist ein Beschluss ergangen, der nicht mehr anfechtbar ist. Wir haben hiervon eine beglaubigte Abschrift erhalten. Muss ich trotzdem eine Vollstreckungsklausel anfordern wenn ich hieraus zwansvollstrecken möchte?

Vielen Dank.
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#2

23.07.2014, 12:24

ZV Voraussetzung ist immer Titel-Klausel-Zustellung
Jupp03/11

#3

23.07.2014, 12:26

Was ist denn konkret mit dem Beschluss entschieden worden?
Jacare
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#4

23.07.2014, 12:48

nur, dass die Rechtsbescherde nicht zugelassen wird.
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#5

23.07.2014, 13:33

Da bekommst du keine Vollstreckungsklausel, da kein vollstreckungsfähiger Inhalt.
LEBE DEN MOMENT

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#6

23.07.2014, 13:47

Genau. Was würdest du denn aus dem Beschluss vollstrecken wollen?!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#7

23.07.2014, 13:47

Wahrscheinlich steht aber noch etwas mehr in dem Beschluß :mrgreen:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#8

23.07.2014, 15:30

Aus einem Beschluss wo nur beschlossen wurde das die Rechtsbeschwerde nicht zulässig ist kannst Du nicht vollstrecken.

Wenn etwas zu finden ist wie z. B. der Beklagte wird verurteilt an den Kläger Summe X zu zahlen etc.

Dann: Titel - Klausel - Zustellung (!)
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
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