Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?
Verfasst: 09.07.2014, 15:47
Hallo meine Lieben,
wir haben einen PfÜb gegen den Ehemann unserer Mandantin. Dieser hat eine Lebensversicherung, von der wir Auskunft erhalten haben, dass ein Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung besteht. Wie können wir diesen Betrag als Gläubiger für uns geltend machen?
Ich würde so vorgehen:
1. Versicherungspolice vom Schuldner einholen (steht im PfÜb angekreuzt, dass Schuldner die herausgeben muss)
2. Versicherung kündigen und Betrag der unserer Mandantin geschuldet wird für uns vereinnahmen bzw. für die Mandantin
3. Restbetrag (falls was übrig bleibt) Schuldner auszahlen
Geht das so oder muss ich spezielles beachten?
Die Forderung ist anerkannt, andere Ansprüche von anderen Personen sind der Versicherung nicht bekannt und die Forderung ist für andere Gläubiger bisher nicht gepfändet. Jedoch besteht laut Versicherung ein widerrufliches Bezugsrecht und die Versicherungsleistung ist fällig spätestens am 01.12.2024.
Außerdem steht darin, dass laut Einkommenssteuer Durchführungsverordnung bei Pfändungen von Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden eventuell eine Anzeigepflicht beim FA besteht. Das müsste ich noch nachgucken?!
Lieben Gruß T
wir haben einen PfÜb gegen den Ehemann unserer Mandantin. Dieser hat eine Lebensversicherung, von der wir Auskunft erhalten haben, dass ein Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung besteht. Wie können wir diesen Betrag als Gläubiger für uns geltend machen?
Ich würde so vorgehen:
1. Versicherungspolice vom Schuldner einholen (steht im PfÜb angekreuzt, dass Schuldner die herausgeben muss)
2. Versicherung kündigen und Betrag der unserer Mandantin geschuldet wird für uns vereinnahmen bzw. für die Mandantin
3. Restbetrag (falls was übrig bleibt) Schuldner auszahlen
Geht das so oder muss ich spezielles beachten?
Die Forderung ist anerkannt, andere Ansprüche von anderen Personen sind der Versicherung nicht bekannt und die Forderung ist für andere Gläubiger bisher nicht gepfändet. Jedoch besteht laut Versicherung ein widerrufliches Bezugsrecht und die Versicherungsleistung ist fällig spätestens am 01.12.2024.
Außerdem steht darin, dass laut Einkommenssteuer Durchführungsverordnung bei Pfändungen von Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden eventuell eine Anzeigepflicht beim FA besteht. Das müsste ich noch nachgucken?!
Lieben Gruß T