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Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 09.07.2014, 15:47
von leoniemaus5
Hallo meine Lieben,

wir haben einen PfÜb gegen den Ehemann unserer Mandantin. Dieser hat eine Lebensversicherung, von der wir Auskunft erhalten haben, dass ein Rückkaufswert zzgl. Überschussbeteiligung besteht. Wie können wir diesen Betrag als Gläubiger für uns geltend machen?

Ich würde so vorgehen:
1. Versicherungspolice vom Schuldner einholen (steht im PfÜb angekreuzt, dass Schuldner die herausgeben muss)
2. Versicherung kündigen und Betrag der unserer Mandantin geschuldet wird für uns vereinnahmen bzw. für die Mandantin
3. Restbetrag (falls was übrig bleibt) Schuldner auszahlen

Geht das so oder muss ich spezielles beachten?

Die Forderung ist anerkannt, andere Ansprüche von anderen Personen sind der Versicherung nicht bekannt und die Forderung ist für andere Gläubiger bisher nicht gepfändet. Jedoch besteht laut Versicherung ein widerrufliches Bezugsrecht und die Versicherungsleistung ist fällig spätestens am 01.12.2024.

Außerdem steht darin, dass laut Einkommenssteuer Durchführungsverordnung bei Pfändungen von Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden eventuell eine Anzeigepflicht beim FA besteht. Das müsste ich noch nachgucken?!

Lieben Gruß T

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 09.07.2014, 17:00
von Anahid
Nur für mein Verständnis: Du hast schon die Lebensversicherung gepfändet oder beabsichtigst das noch?

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 10.07.2014, 11:22
von leoniemaus5
@Anahid: Der PfÜb wurde erlassen und die Versicherung hat uns auch schon geantwortet, daher weiß ich das alles was ich oben in den Beitrag hineingeschrieben habe.

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 10.07.2014, 13:02
von Anahid
Was mir grad Sorgen macht, ist das Bezugsrecht. Wurde das mit gepfändet?

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 10.07.2014, 16:11
von leoniemaus5
Bezugsrecht heißt für mich was? Wo finde ich das? Im PfÜb?

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 10.07.2014, 16:29
von Jupp03/11
Das widerrufliche Bezugsrecht ist unbeachtlich, da der Berechtigte erst mit Eintritt des Versicherungsfalls das Recht auf die Leistung erwirbt.

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 10.07.2014, 16:49
von Aelizia
Das Bezugsrecht kann man widerrufen und den Gläubiger einsetzen lassen.
Ob das gepfändet ist, findest du im Pfüb.

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 10.07.2014, 18:23
von Anahid
Da das Bezugsrecht, wie Jupp, sagt, keine Rolle spielt, würde ich jetzt die Versicherung kündigen (Vollmacht des Gläubigers, die Euch zur Kündigung berechtigt, nicht vergessen) und erstmal abwarten, ob die Versicherung den Versicherungsschein fordert. Vielleicht will die den ja gar nicht. Sollte die auf Vorlage des Versicherungsscheins bestehen, müsstest Du einen GV beauftragen, den Schein beim Schuldner abzuholen.

Trotzdem würde ich bei zukünftigen Pfändungen in Versicherungen das Bezugsrecht mit pfänden und dann nach erfolgter Pfändung das Bezugsrecht auf den Gläubiger ändern. Tut nicht weh und man weiß nie, welche Fallkonstellation am Ende auftritt.

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 11.07.2014, 07:04
von leoniemaus5
Ok danke. Das Bezugsrecht müsste ich dann im pfüb gesondert eintragen unter sonstiges, denn einen Satz dafür gibt's in der Vorlage die wir bei ra Micro nutzen leider nicht :(

Re: Lebensversicherung wirksam pfänden - aber wie ?

Verfasst: 11.07.2014, 09:23
von leoniemaus5
@Anahid/ Jupp:

Ich würde nun folgendes Schreiben fertig machen:

"nehmen wir Bezug auf den PfÜb des .... vom .... zum Aktenzeichen ... und kündigen (fett, absatz, mittig) die des Versicherungsnehmers .... (Name, Wohnanschrift) geschlossene Lebensversicherung zur Versicherungsnummer .... zum sofortigen Zeitpunkt. Den Auszahlungsbetrag laut PfÜb in Höhe von ... nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit ... fordern wir Sie auf an unsere unten genannte Bankverbindung anzuweisen. Die Vollmacht der Gläubigerin fügen wir bei."

Geht das so oder habt Ihr andere "Textbausteine" zur Verwendung?

Lieben Dank
T