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ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 07:41
von Kölnerin18011981
Ich soll für unseren Mdt. die ZV gegen die ehemaligen Mieter (Eheleute), einleiten. Beide sind im Mahnbescheid als Gesamtschuldner aufgeführt. Ist es sinnvoller die ZV-Aufträge getrennt zu machen oder reicht auch ein ZV-Auftrag? Meine weitere Frage ist dann noch,fällt die ZV-Gebühr für den Auftrag und die VA zweimal an? Bei einem Schuldner habe ich für den Auftrag die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 und bei der VA ja ebenfalls. Wenn sich die Verfahrensgebühr von 0,3 auf 0,6 wegen zwei Schuldnern erhöht, wie gebe ich diese bei RA-Micro ein? RA-Micro macht die besagte Erhöhung von 0,3 auf 0,6 weder für den ZV-Auftrag noch die VA.

Bisher hatte ich es nur mit einem Schuldner zu tun, doch dass ist jetzt mal die Ausnahme.

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 08:40
von Tigerle
Wenn Du gegen beide vollstreckst (auch in einem Antrag) bekommst Du auch 2 x die Gebühr 3309

Wie Du dies in RA Micro eingeben kannst, da kann ich Dir leider nicht helfen.

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 08:46
von Pepples
Hast Du die Schuldner in einer Adresse? Dann erkannt RAM das nicht als zwei Schuldner. Du musst zwei separate Adressen eingeben, dann funktioniert das mit der Erhöhung auch. :wink:

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 13:07
von Kölnerin18011981
Ja ich habe beide Schuldner in einer Adresse. Und es ist auch richtig, dass es für den ZV-Auftrag die 0,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 gibt und für die VA auch die 0,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 ?

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 13:16
von BaumN
Du bekommst 2 x die ZV-Gebühr - keine 0,6, sondern 2 x 0,3 mit Auslagen und MWSt. (auch dann bei der VA), denn - selbst wenn Du es in einem Dokument machst, erteilst Du 2 Vollstreckungsaufträge! Ich mache immer 2 getrennte - für den Fall, dass einer der Schuldner nicht mehr unter der Anschrift wohnt (könnte ja sein, dass sich die Eheleute trennen).

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 16:09
von Kölnerin18011981
Blicke gerade nicht mehr ganz durch. Im Forderungskonto lege ich beide Schuldner separat an, so wie Pepples es geschrieben hat und dann macht das Programm automatisch die Erhöhung. Versuche mich morgen nochmal an der Sache und drösel das Forderungskonto entsprechend auf, dass ich die Schuldner separat anlege.

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 16:11
von Pepples
Was ich als Erhöhung bezeichnet habe, ist natürlich die doppelte Berechnung der Gebühr. :wink:

Re: ZV gegen Eheleute

Verfasst: 01.07.2014, 16:43
von Kölnerin18011981
Pepples ich versuche es morgen und melde mich dann wieder hier. Habe bei der Aktenanlage die Eheleute nicht getrennt aufgeführt. Das werde ich als erstes ändern.