Eintreibung von Elternunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Butterblume
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#11

25.06.2014, 11:55

Tigerle hat geschrieben:Wenn das Amt noch nichts bezahlt, dann verfügt die Oma entweder noch über Vermögen, oder es wurde noch kein Antrag gestellt.
Das wäre eine Erklärung.

Ich würde erst mal in Erfahrung bringen, weshalb das Sozialamt nicht zahlt, bzw. ob ein Antrag auf Sozialhilfe bereits gestellt wurde.
Janine_1508
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#12

25.06.2014, 12:01

Ist ja auch egal, es geht darum, wie wir für das Pflegeheim die Forderung gegenüber der Kinder im Wege des Elternunterhalts geltend machen können. Hier müsste dann auch der § 850 b ZPO berücksichtigt werden.
Beklagte nicht, was zu ändern ist, aber ändere, was zu beklagen ist.
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Pepples
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#13

25.06.2014, 12:11

E
uer "Vertragspartner" ist nunmal die Oma und nicht deren Kinder
Da ist doch Deine Antwort. Ihr könnt da gar nichts machen. Den Anspruch auf Unterhalt muss die Oma selber stellen, weil nur sie den Anspruch hat. Allenfalls kann noch das Sozialamt, sofern denn mal ein Antrag gestellt wird und das Einkommen der Oma nicht reicht, die Kinder in Anspruch nehmen.

Das von euch vertretene Pflegeheim kommt da nicht dran.
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#14

25.06.2014, 12:14

Anspruch auf Elternunterhalt hat nur der Unterhaltsberechtigte persönlich oder der Sozialhilfeträger, welcher den Unterhaltsanspruch per Überleitungsbescheid auf sich übergeleitet hat und diesen dann gerichtlich geltend macht!
Viele Grüße vom Alex
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#15

25.06.2014, 13:32

Können wir aber nicht als Vertreter des Pflegeheims die Kinder in Anspruch nehmen als Drittschuldner?! Die Kinder sind ja unterhaltsverpflichtet und ich nehme ja z. B. auch den Arbeitgeber in anderen Fällen in Anspruch.
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#16

25.06.2014, 13:46

Dafür braucht es grundsätzlich erstmal einen gesicherten Unterhaltsanspruch. Neben der grundsätzlichen Unterhaltspflicht müssen die Enkel auch leistungsfähig sein. Und solange Omi den Unterhalt nicht geltend macht, gibt's auch keine Forderung, die ihr pfänden könntet.
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#17

25.06.2014, 14:16

Pepples hat geschrieben: müssen die Enkel auch leistungsfähig sein
Genau das wollte ich auch schon ansprechen, ob die Kinder denn wirklich leistungsfähig und somit überhaupt zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wären.
Viele Grüße vom Alex
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#18

25.06.2014, 14:25

Wären die schon, denen ist ihre Mutter halt egal... Na ja, mal sehen, wie wir hier weiterkommen... Ich habe so oder so immer das Glück, dass die Schuldner mir versterben :roll:
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#19

25.06.2014, 14:38

Janine_1508 hat geschrieben:Wären die schon, denen ist ihre Mutter halt egal... Na ja, mal sehen, wie wir hier weiterkommen... Ich habe so oder so immer das Glück, dass die Schuldner mir versterben :roll:
Naja, das ist in einem Pflegeheim ja nicht so wirklich selten. :?
Liebe Grüße

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#20

25.06.2014, 14:38

Janine_1508 hat geschrieben:Können wir aber nicht als Vertreter des Pflegeheims die Kinder in Anspruch nehmen als Drittschuldner?! Die Kinder sind ja unterhaltsverpflichtet und ich nehme ja z. B. auch den Arbeitgeber in anderen Fällen in Anspruch.
Wie die anderen schon gesagt haben, fraglich ist natürlich auch, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Außerdem um jemanden als Drittschuldner in Anspruch nehmen zu können brauchst Du erstmal einen Titel gegen den Schuldner.
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