Eintreibung von Elternunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janine_1508
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#1

25.06.2014, 08:06

Hey, wir sitzen hier in der Kanzlei vor einem "winzigen" Problem... Und zwar folgender Sachverhalt:

Wir vertreten ein Pflegeheim. Die dort in Pflege befindliche Omi konnte zwei Monate die Pflegekosten nicht aufbringen. Sie möchte zahlen, hat aber leider nichts. In dem Fall ist es allerdings nicht so, dass die Sozialhilfe die Kosten übernimmt und sich diese bei den Kindern der Omi wiederholt.

Meine Frage ist jetzt:

Die Kinder sind zum Unterhalt verpflichtet, sehen es aber nicht ein, welchen zu zahlen. Wie kommen wir in der Kanzlei jetzt für unsere Mandantschaft an Geld?

Abwandlung:

Wie ist es, wenn die Omi verstirbt und die Kinder das Erbe ausschlagen?

Ich hoffe, dass mir hier irgend jemand weiterhelfen kann :roll: und vorab schon mal :thx
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Tigerle
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#2

25.06.2014, 09:26

Wieso zahlt das Sozialamt nicht, dann müsste ja noch Geld da sein.
Janine_1508
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#3

25.06.2014, 10:45

Kann ich nicht genau sagen, habe die Akte nicht vorliegen, nur den Sachverhalt geschildert bekommen. Es ist jedenfalls so, dass das Sozialamt nicht übernimmt. Die Omi zahlt die Pflegekosten auch immer schön, es gab nur zwei Monate Rückstände.

Jedenfalls müssten wir jetzt in Erfahrung bringen, wie wir an das Geld der Kinder kommen, die von ihrer Omi nichts wissen wollen.
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#4

25.06.2014, 11:20

Evtl. auf Zahlung vom Unterhalt verklagen?
Und wenn der Titel vorhanden ist, ihn vollstrecken...
Fall ist es allerdings nicht so, dass die Sozialhilfe die Kosten übernimmt und sich diese bei den Kindern der Omi wiederholt.
:pfeif Na dann muss ich ja nie nicht befürchten, dass das dann mal mein Problem werden könnte :mrgreen:
Viele Grüße vom Alex
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Janine_1508
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#5

25.06.2014, 11:37

Wir vertreten das Pflegeheim und nicht die Oma, d. h. wir wollen das Geld von der Oma, bei der nichts zu holen ist und die Frage ist, ob WIR für das Pflegeheim an das Geld der Kinder kommen können.
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#6

25.06.2014, 11:39

Warum hat die Oma keine Sozialhilfe beantragt? Das Sozialamt muss für die Pflegekosten aufkommen und dieses fordert dann die Kinder auf, Elternunterhalt zu zahlen. In dieser Reihenfolge kenne ich es zumindest und wir machen hier sehr viel Elternunterhalt.
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#7

25.06.2014, 11:40

Also ich würde mal sagen, dass Ihr keinen direkten Anspruch gegen die Kinder habt. Wenn dann müsstet Ihr einen Titel gegen die Omi erwirken und dann deren Anspruch auf Unterhalt bei den Kindern pfänden.

Euer "Vertragspartner" ist nunmal die Oma und nicht deren Kinder
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#8

25.06.2014, 11:41

Butterblume hat geschrieben:Warum hat die Oma keine Sozialhilfe beantragt? Das Sozialamt muss für die Pflegekosten aufkommen und dieses fordert dann die Kinder auf, Elternunterhalt zu zahlen. In dieser Reihenfolge kenne ich es zumindest und wir machen hier sehr viel Elternunterhalt.
So kenne ich es eben auch, deswegen vorher meine Frage warum das Sozialamt nicht zahlt.
Janine_1508
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#9

25.06.2014, 11:43

Im Normalfall ist es ja auch so, warum es hier nicht so ist, keine Ahnung, verstehe ich selbst nicht.
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#10

25.06.2014, 11:47

Wenn das Amt noch nichts bezahlt, dann verfügt die Oma entweder noch über Vermögen, oder es wurde noch kein Antrag gestellt.
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