ZV in Österreich Abgabe der Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SabrinaL
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#1

26.05.2014, 14:29

Hallo an Alle,

ich habe einen europäischen Zahlungsbefehl gegen eine GmbH in Österreich erwirkt. Nun stellt sich heraus, dass die GmbH in Österreich zwar noch eingetragen aber keinen Sitz mehr hat. Der GF ist in die Schweiz gedüst. Dort ist er im Vorstand einer AG. Egal.

Meine Frage jetzt: Der GF muss ja für die GmbH die Vermögensauskunft abgeben; auch in Österreich? Welcher GVZ ist zuständig? In Deutschland ja derjenige in dessen Bezirk die GmbH noch saß. Aber wie sieht es jetzt in Österreich aus? Muss ich einen Antrag stellen auf Abgabe der Vermögensauskunft (welcher Antrag ist das?) und wie ist das weitere Prozedere? Gibt der GVZ die Sache in die Schweiz ab?

Es wäre schön, wenn jemand helfen könnte. Ich danke schon einmal im Voraus.
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