EILT! Beitritt zur ZV Pfändung Gesellschaftsanteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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agnetha3
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#1

12.05.2014, 15:58

Ich habe einen PfÜB gegen einen BGB-Gesellschafter (er hat die Gesellschaft mit seiner Frau gegründet und alleiniges Vermögen ist die von beiden bewohnte Whg.). Die Bank betreibt schon die ZV in die Whg. wegen einer Hypothek (Stadium Wertgutachten), das Ganze ist also sehr EIlIG.
Was muss ich jetzt tun? Gesellschaft kündigen (Zustellung über Gerichtsvollzieher nötig?) und dann Beitritt zur ZV der Bank (die aber gegen beide Gesellschafter geht)?

Ich bin ratlos. Es handelt sich beim Schuldner übrigens gegen einen früheren RA und Notar, der Mandantengelder (hier über 200.000 €) veruntreut hat...

DANKE schon jetzt für Eure Hilfe!
Geiselmann
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#2

12.05.2014, 20:56

Der PfüB in den Anteil an der BGB-Gesellschaft berechtigt zur Teilungsversteigerung nach Kündigung der Gesellschaft.
Da aber bereits die Zwangsversteigerung angeordnet wurde, wird vermutlich die Teilungsversteigerung nichts bringen.

Ist nach Abzug der Belastungen mit einem Übererlös zu rechnen?
Sind die Ehegatten in Bruchteilen oder in BGB-Gesellschaft als Eigentümer eingetragen?

S. Geiselmann
agnetha3
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#3

12.05.2014, 21:20

DANKE für Deine Antwort. Ich dachte schon, dass sich niemand meldet und mir ist da Ganze echt einige Nummern zu groß. Aber was soll ich tun...
Es ist mit einem Übererlös zu rechnen. Die Eheleute sind als BGB-Gesellschaft eingetragen.
Ich bekomme vom AG übrigens auch keine Akteneinsicht zum ZV-Verfahren der Bank, es wird behauptet, es gäbe kein berechtigtes Interesse, da die BGB-Gesellschaft betroffen wäre und nicht, wie bei uns, der RA. Das ist natürlich auch blöd, denn es hätte sehr geholfen, zu sehen, wie die Gesellschaftsanteile verteilt wurden. Von der ZV der Bank weiß ich nur zufällig.
Jupp03/11

#4

12.05.2014, 21:44

Selbstverständlich habt ihr bei entsprechender Begründung Akteneinsichtsrecht. Wenn die Geschäftsstelle bzw. der Rechtspfleger diese nach Begründung eurerseits diese ablehnt, geht es eine Stufe höher mit gleichzeitiger Anmeldung von Schadensersatzansprüchen dem Grunde nach.
agnetha3
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#5

12.05.2014, 22:35

Ich habe es zweimal begründet und zwar
1. dass wir wissen müssen, was überhaupt Forderungshöhe und Stand in der parallelen ZV-Sache ist, bevor wir beitreten
2. weil der Schuldner keine Angaben macht, wie die Gesellschaftsanteile verteilt sind (und wir bei dieser Gerichtsvollzieherin auf die Herausgabe des Gesellschaftsvertrages, wenn es denn existiert, Jahre warten können)

Es ist dem AG sogar bekannt, dass es sich um einen Titel aus unerlaubter Handlung handelt. Beide Male trotzdem eine Ablehnung der Einsicht.

Aber gibt es denn ein Rechtsmittel bei der Verweigerung? Und richtig begründen kann ich die Schadensersatzansrpüche ja nicht, oder? :thx
agnetha3
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#6

12.05.2014, 22:42

Ach, ich habs selbst gefunden, Beschwerde ist möglich. Aber ob das was bringt? Hat jemand Erfahrung mit dieser Kostellation laufende Vollstr. Gesellschaft und eigene Akteneinsicht wg. Vollstreckung gg. Gesellschafter?
Geiselmann
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#7

13.05.2014, 20:46

Ich würde die Rechte aus dem Pfändungsbeschluss förmlich zum Zwangsversteigerungsverfahren anmelden.
Damit werden Sie zum Beteiligten nach § 9 ZVG und erhalten vermutlich AE.
Bei der AE schauen welche Belastungen im Grundbuch eingetragen sind, wer aus welchem Recht das Verfahren betreibt, wie hoch der VKW ist und ob schon ein Termin bestimmt ist.

S. Geiselmann
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