ZV, Aussetzung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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VikaW
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#1

24.04.2014, 16:24

Hallo. Ich habe wiedermal eine Frage.

am 26.07.13 habe ich PfüB gemacht und damit in das Konto des Schuldners vollstreckt. Nach erfolgter Pfändung hat der Schuldner Ratenzahlung mit uns vereinbart. Ich habe Aussetzung der Kontopfändung veranlasst.
Jetzt zahlt der Schuldner aber nicht mehr.
Was ist richtig: Soll ich erst die Aussetzung aufheben und das Konto wieder sperren oder soll ich neu vollstrecken. Ich kann noch gegenüber Sozialamt vollstrecken. Das hat auch meine Chefin angeordnet.
Wenn ich gegenüber Sozialamt vollstrecke muss ich was besonderes beachten?

Vielen Dank schon mal an alle!
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Liesel
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#2

24.04.2014, 16:30

Ruhenden PfÜB wieder aufleben lassen.

Was willst du denn beim Sozialamt pfänden?
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#3

24.04.2014, 16:49

der Schuldner betreibt Kindertagesstette. Er bekommt monatlich Gelder vom Sozialamt, einen Teil des Lohns praktisch, den anderen Teil erhält er von den Eltern der Kinder.
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#4

24.04.2014, 17:34

Na dann mach beides.
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