Hilfe!! Kassenpfändung!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silli1992
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#1

23.04.2014, 09:35

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir haben als Schuldner einen Fußballverein. Unser Mandant möchte nun, dass wir am 02.05. bei einem Heimspiel der Mannschaft die Einnahmen an der Kasse pfänden.

Kann ich da den ganz normalen Zwangsvollstreckungsauftrag nehmen und entsprechend ergänzen? Hat zufällig jemand ein Muster für eine Formulierung bezgl. der Kassenpfändung? Ich bin total ratlos :(
Silli1992
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#2

23.04.2014, 09:41

Ich habe jetzt gerade noch ein uraltes Muster gefunden.

werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen überreicht mit dem Auftrag, wegen der nachstehend berechneten Gesamtforderung zuzüglich weiterer Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung durchzuführen.

Insbesondere wird gebeten eine Kassenpfändung an nachfolgenden Spiel-Terminen des Vereins vorzunehmen. Diese finden im Stadion ...., .... , in .... statt.

..... Anstoß ..... Uhr
..... Anstoß ..... Uhr

Es wird gebeten, entsprechend früh (ca. 1-2 Stunden vor Anstoß) an Ort und Stelle zu sein, damit der Kartenverkauf entsprechend kontrolliert werden kann.
Erforderlichenfalls soll der Titel zugestellt werden. Es wird gebeten, die Taschenpfändung oder Austauschpfändung zu versuchen und vollständiges Pfändungsprotokoll zu übersenden und eingezogene Beträge hierher zu überweisen.

Bei Feststellung sonstiger pfändbarer Forderungen wird um Ausbringung einer Vorpfändung nach § 845 Abs. 1 S. 2 ZPO und um unverzügliche Nachricht gebeten.

Weiterhin beantragen wir, bei Bekanntwerden von Ansprüchen des Schuldners gegen Dritte selbstständig die Zustellung eines Zahlungsverbotes gemäß § 845 ZPO vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Könnte das so noch verwendet werden? 8)
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icerose
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#3

23.04.2014, 13:31

:wink1 ,
ja, das kannst du so nehmen. Und ganz schnell raus damit...
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#4

28.04.2014, 20:12

Hi,

ich würde neben dem Auftrag an den GV noch ein Begleitschreiben anfertigen und diesen zusammen an die GV-Verteilungsstelle senden.

Gruß
Newcomer
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